Ein Gericht hat Meta zu Schadenersatz verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Nutzer von Facebook und Instagram können jetzt Geld fordern. Das Oberlandesgericht Dresden hat Meta in vier Verfahren zu Schadenersatz verurteilt. Jeweils 1.500 Euro erhalten vier Nutzer von Facebook und Instagram, weil der Konzern über externe Webseiten und Apps ohne ausreichende Rechtsgrundlage personenbezogene Daten gesammelt hat. Das geht aus einer Mitteilung des Landes Sachsen hervor, wie das Technikportal "Heise online" berichtet. Die Urteile mit den Aktenzeichen 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25 und 4 U 296/25 sind rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließ das Gericht nicht zu. Damit liegen erstmals in Deutschland entsprechende Entscheidungen vor, die nicht mehr angefochten werden können. Der Oberste Gerichtshof in Österreich hatte zuvor bereits ein ähnliches Urteil mit vergleichbarer rechtlicher Bewertung gefällt. Meta-Business-Tools ermöglichen weitreichende Überwachung Im Mittelpunkt der Verfahren standen die sogenannten Business-Tools von Meta. Betreiber von Webseiten und Apps können diese Schnittstellen in ihre Angebote einbauen. Über diese Tools erfassen externe Seiten das Verhalten von Nutzern und leiten die Informationen an Meta weiter – etwa Klicks, Suchanfragen oder Käufe. Datenschutz-Urteil: Facebook-Nutzer erhält Entschädigung Heimliche Überwachung: Klage gegen Facebook und Instagram Nach Angaben der klagenden Kanzlei ermöglichen die eingesetzten Tools eine weitreichende Nachverfolgung von Aktivitäten im Netz. Dies geschehe teilweise sogar dann, wenn Nutzer nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt seien. Nach Auffassung des Gerichts fehlte es in den verhandelten Fällen allerdings an einer wirksamen Einwilligung dafür. Andere Rechtfertigungsgründe nach der Datenschutz-Grundverordnung sahen die Richter ebenfalls nicht. Kontrollverlust gilt bereits als immaterieller Schaden Das Gericht untersagte Meta deshalb, über diese Tools weiterhin Daten der Kläger zu sammeln, und verpflichtete den Konzern zur Löschung der bereits erhobenen Informationen. Die Richter werteten bereits den Verlust der Kontrolle über persönliche Informationen als immateriellen Schaden. Betroffene mussten dafür keine konkreten Nachteile oder psychischen Beeinträchtigungen nachweisen. Auch ein detaillierter Nachweis, über welche einzelnen Webseiten Informationen an Meta übermittelt wurden, war nicht erforderlich. Maßgeblich sei allein, dass die Verarbeitung ohne gültige Einwilligung erfolgt sei. Zur Begründung verweist das Gericht laut "Heise online" auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sowie auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen 14 U 1068/25e). Sammelklage steht Nutzern offen Betroffene Nutzer können selbst klagen oder sich einer kostenlosen Sammelklage des Verbraucherschutzvereins VSV anschließen, wie das Verbraucherportal "Finanztip" schreibt. Möglicherweise müssen Teilnehmer dem Prozessfinanzierer des VSV eine Provision von 9,5 Prozent der Entschädigungssumme zahlen, falls Meta Schadenersatz leisten muss. Bei den bisher zugesprochenen Summen bliebe Nutzern dennoch ein deutlicher Betrag. Nach Einschätzung der Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen, die mehr als 7.000 rechtsschutzversicherte Kläger vertritt, dürften inzwischen etwa 10.000 Klagen deutscher Nutzer wegen Datenschutzverstößen gegen Meta anhängig sein. Weniger als die Hälfte dieser Fälle sei in erster Instanz entschieden, davon etwa 60 Prozent gegen Meta.