Neue EU-Richtlinie könnte Kauf auf Rechnung deutlich erschweren

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Immer mehr Deutsche haben Schulden, die sie nicht begleichen können. Ein Grund dafür sind bestimmte Zahlmethoden beim Onlineshopping. Ein neues Gesetz soll dem entgegenwirken. Jetzt kaufen und später bezahlen – was auf den ersten Blick wie eine pragmatische Lösung im Onlineshopping klingen kann, entwickelt sich für immer mehr Menschen in Deutschland zur Falle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag berichtet, geraten dadurch immer mehr Menschen in die Verschuldung . 29 Prozent der rund 577.400 Personen, die im vergangenen Jahr Hilfe bei einer Schuldnerberatung suchten, hatten demnach Schulden bei Online- und Versandhändlern. Junge Menschen und Frauen sind besonders betroffen. Das Problem ist auch in der Politik bekannt – weshalb demnächst eine neue EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll, mit dem Ziel, Verbraucher besser vor Verschuldung zu schützen. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie muss eigentlich bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht überführt werden, ein erster Gesetzesentwurf liegt vor. Allerdings gibt es über einige Punkte noch Streit. Kleinkredit nur nach schriftlicher Einwilligung? Jetzt soll aber die SPD einen Vorschlag für eine Änderung im Gesetzesentwurf gemacht haben, der die Onlinehandelsbranche in Aufruhr versetzt. Wie die "Wirtschaftswoche" ("WiWo") berichtet, soll die SPD vorgeschlagen haben, dass Verbraucher in Zukunft vor jedem Onlinekauf erst schriftlich und per Post bestätigen müssen, dass sie die Risiken der gewählten Bezahlart kennen. Dadurch erhoffe man sich, dass viele Menschen noch einmal über den Kauf nachdenken und ihn gegebenenfalls nicht tätigen – und damit seltener in die Schuldenfalle tappen. Wie die "WiWo" weiter berichtet, würde das nicht nur Bezahlmodelle wie "buy now, pay later" (Jetzt kaufen, später bezahlen) betreffen, sondern auch den bei Deutschen besonders beliebten Rechnungskauf. Wie ein Sprecher des Onlinehändlers Zalando in dem Wirtschaftsmagazin zitiert wird, gehe dies "völlig vorbei an der Realität der Verbraucherinnen und Verbraucher". Zudem würde dies für den Handel viel zusätzliche Bürokratie bedeuten – die laut Koalitionsvertrag eigentlich reduziert werden soll. Verbraucherschutz-Chefin Pop: "Billigplattformen können besonders dreist sein" Lesen Sie auch: Google und Meta sind Einfallstor für betrügerische Fakeshops Neues Gesetz betrifft Kleinkredite Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass Verbraucher vor Abschluss eines Ratenkredits einer strengeren Kreditwürdigkeitsprüfung unterzogen werden. Allerdings ist wohl noch strittig, ob der Rechnungskauf in Zukunft auch als "Kredit" gewertet werden soll, wenn er über Drittanbieter abgewickelt wird. Außerdem wird in dem Entwurf ausdrücklich davon gesprochen, dass man die Digitalisierung voranbringen und Kosten für den Handel reduzieren möchte. Die Einführung einer neuen, schriftlichen Einwilligungserklärung für Kleinkredite stünde diesem Ziel jedoch entgegen. Die Verbraucherzentrale wollte den Bericht der "WiWo" auf Anfrage nicht kommentieren. Allerdings fordern die Verbraucherschützer generell, dass Verbraucher stärker vor Verschuldung geschützt werden. Aus ihrer Sicht sollten Kunden grundsätzlich mindestens eine digitale Unterschrift tätigen müssen, bevor sie einen Onlinekredit abschließen. Zur "WiWo" sagt die SPD-Sprecherin für Verbraucherschutz, dass man aus laufenden Verhandlungen nicht berichte.
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