Die Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts kann bei einer Schenkung zu Lebzeiten erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringen. Ein Onlinetool hilft bei der Berechnung des Vorteils. Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen und Beschenkten damit Schenkung- oder Erbschaftsteuer sparen? Mit dem sogenannten Nießbrauch geht das. Wenn sich Schenkende diesen vorbehalten, sind sie zwar nicht mehr Eigentümer ihres Vermögensgegenstandes, sie sind aber weiterhin Nutznießer. Bei einem frühzeitig übertragenen Wertpapierdepot etwa erhalten sie weiterhin die Erträge. Weil auf dem Vermögen dann die Last des Nießbrauchs lastet, senkt das für Beschenkte die Steuerlast. Wie groß dieser Steuervorteil ausfällt, ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. Dieser hängt unter anderem davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Schenker und Beschenkte stehen, wie alt der Schenkende ist und welches Geschlecht er hat. Grundsätzlich gilt: Je früher Vermögen übertragen wird, desto größer der Vorteil. Wer sich einmal ganz grundlegend einen Eindruck davon verschaffen möchte, wie groß die Steuerersparnis durch einen Nießbrauch ausfällt, kann zum Beispiel den Nießbrauchrechner des Deutschen Instituts für Altersvorsorge nutzen. Unter Eingabe einiger Daten errechnet dieser, wie groß der Wert eines Wertpapierdepots sein kann, das steuerfrei übertragen werden soll.