Ob Brandlöcher in der Kleidung oder Verbrennungen auf der Haut: Beim Besuch eines Osterfeuers kann immer mal etwas Schaden nehmen. Dann ist es gut zu wissen, welche Versicherung dafür entschädigt. Mit den bevorstehenden Osterfeiertagen und den vielerorts geplanten Osterfeuern steigt nicht nur die Vorfreude auf gesellige Abende, sondern auch das Risiko für kleine und größere Schäden. Funkenflug, unachtsamer Umgang mit Feuer oder dichter Andrang können schnell zu Sach- oder Personenschäden führen. Nur: Wer kommt dann im Ernstfall finanziell dafür auf? Hat der Veranstalter Gäste etwa durch zu geringen Abstand zum Feuer unzureichend geschützt oder war anderweitig nachlässig, haftet in der Regel dieser, sagt Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Vereine und Veranstalter sollten darum prüfen, ob deren Betriebs- und Veranstalterhaftpflichtversicherung das Entfachen von Osterfeuern abdeckt. Aulbach rät Versicherten aber dazu, besser eigene vorhandene Versicherungen in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise bei Sengschäden an der Kleidung durch Funkenflug die eigene Hausratversicherung, die bei Feuern auch als Außenversicherung greift. Bei Verletzungen die eigene Unfallversicherung oder falls das Haus und fest eingebaute Bestandteile des Hauses in Mitleidenschaft gezogen werden auch die Wohngebäudeversicherung. Eigene Versicherung leistet in der Regel schneller Das hat Aulbach zufolge oft zwei Vorteile: Erstens fließt das Geld bei einem berechtigten Versicherungsfall schneller, weil die eigene Versicherung zunächst nur prüft, ob der Schaden versichert ist und diesen dann gegebenenfalls reguliert. Erst anschließend klärt diese die Haftungsfrage und nimmt unter Umständen den Veranstalter in Regress - da sind Versicherte dann aber fein raus. Und zweitens zahlt die eigene Versicherung bei Sachschäden häufig den Neuwert, während bei Schadenersatzansprüchen nur der Zeitwert geltend gemacht werden kann. Im Schadensfall rät Aulbach dazu, zügig den eigenen Versicherer oder Versicherungsmakler zu kontaktieren und den Schaden zu melden. So lässt sich am besten herausfinden, ob dieser reguliert werden kann oder nicht. Wer zwischen Schadensfall und Schadensmeldung zu viel Zeit verstreichen lässt, riskiert Leistungseinbußen.