Sie haben noch Guthaben auf Ihrem P-Konto, können sich das Geld aber nicht auszahlen lassen oder etwas überweisen? Wir erklären, woran das liegen könnte. Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, schützt einen Teil Ihres Geldes vor Pfändung . Das P-Konto lässt Ihnen einen Freibetrag, über den Sie frei verfügen können. So bleibt Ihnen genug Geld, um notwendige Dinge wie Lebensmittel, Strom oder Miete weiter zu bezahlen. Alle Einkünfte, die den Freibetrag übersteigen, unterliegen der Pfändung. Freibetrag bei einem P-Konto Seit dem 1. Juli 2025 gilt bei Pfändungsschutzkonten ein monatlicher Freibetrag von 1.560 Euro. Der Betrag wird jährlich angepasst, gilt also bis zum 30. Juni 2026. Haben Sie Kinder, für die Sie unterhaltspflichtig sind, erhöht sich der Freibetrag. Legen Sie eine entsprechende Bescheinigung bei Ihrer Bank oder Sparkasse vor. Beispiel: Sie haben ein monatliches Gesamteinkommen von 1.800 Euro. Davon bleibt der Freibetrag unangetastet. 240 Euro pro Monat sind pfändbar. Überschuss auf dem P-Konto Sollten Sie in einem Monat nicht den gesamten Freibetrag aufbrauchen, nehmen Sie ihn in den nächsten Monat mit. Das ist drei Monate lang möglich, danach kann auch dieser Überschuss gepfändet werden. Ein Beispiel: Im Januar stehen Ihnen 1.560 Euro auf dem P-Konto frei zur Verfügung. Sie geben aber nur 1.200 Euro aus. Die restlichen 360 Euro bleiben geschützt und wandern in den Februar. Dort haben Sie nun die 1.560 Euro Freibetrag plus die 360 Euro vom Januar – also insgesamt 1.920 Euro, über die Sie verfügen können. Geben Sie im Februar wieder nur 1.200 Euro aus, nehmen Sie diesmal 720 Euro mit in den März. Dort addiert sich der neue Freibetrag von 1.560 Euro mit den 720 Euro Restguthaben – macht 2.280 Euro, die Sie im März ausgeben könnten. Doch Achtung: Dieser Schutz gilt nur drei Monate lang. Das nicht verbrauchte Guthaben aus dem Januar ist im April nicht mehr geschützt und kann an die Gläubiger abgeführt werden. Im Mai verfällt dann der Rest aus dem Februar. So bleibt immer nur ein Zeitraum von drei Monaten, in dem Sie überschüssiges Guthaben zusätzlich zum Freibetrag nutzen können. Guthaben auf dem Konto und trotzdem keine Auszahlung möglich Guthaben auf dem Konto bedeutet nicht automatisch, dass Sie frei darüber verfügen können. Auf einem P-Konto haben Sie Zugriff bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrags – zuzüglich eventuell geschützter Restbeträge aus den drei Vormonaten. Alles darüber hinaus wird gesperrt und kann am Monatsende auf ein Auskehrungskonto verschoben werden. Ob Sie Geld abheben oder überweisen können, hängt also nicht allein vom Kontostand ab. Entscheidend ist, wie hoch Ihr geschützter Freibetrag ist und ob dieser im laufenden Monat bereits ausgeschöpft wurde. Achten Sie deshalb darauf, welche Beträge wirklich frei verfügbar sind.