Die Gebühr für den Personalausweis soll deutlich steigen. Ein neuer Entwurf des Innenministeriums zeigt, wie stark die Kosten künftig klettern könnten. Das Bundesinnenministerium plant eine deutliche Erhöhung der Gebühren für den Personalausweis. Laut dem Referentenentwurf vom 22. August 2025 soll die Standardgebühr für Personen ab 24 Jahren von bisher 37 Euro auf 46 Euro steigen. Das entspricht einem Anstieg um rund 24 Prozent. Zusätzlich fällt weiterhin eine Gebühr von 6 Euro an, wenn das biometrische Passfoto direkt in der Behörde erstellt wird. Verwaltungskosten belasten Staatshaushalt Die Bundesregierung begründet die geplante Anhebung mit gestiegenen Kosten. Während der Corona-Pandemie eingeführte digitale Verfahren, wie der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (PRSD) zur Onlinebestellung eines PIN-Briefes, mussten Anfang 2024 aus Kostengründen eingestellt werden. Seitdem können Bürgerinnen und Bürger ihre Geheimnummer ausschließlich vor Ort in der Ausweisbehörde zurücksetzen. Der neue Entwurf sieht nun vor, diesen Dienst wieder einzuführen – allerdings gegen Gebühr und mit zusätzlicher Identifizierung über den Reisepass. Umfangreiche Schulungen und zusätzliche Arbeitsschritte seien laut Entwurf zudem erforderlich für die Einführung des Postversands von Ausweisdokumenten, die digitale Übermittlung von Fotos an die Behörden und die neuen Regelungen zur Ausgabe von Geheim- und Entsperrnummern. In Kombination mit gestiegenen Lohn- und Verwaltungskosten führt dies zu höheren Gesamtkosten je Antrag. Der Entwurf verweist außerdem auf den Anstieg der Bezugspreise bei der Bundesdruckerei, der seit August 2025 gilt. Diese höheren Einkaufskosten für die Kommunen sollen über die angehobenen Gebühren wieder ausgeglichen werden. Auch die Bundespolizei soll entlastet werden – dafür soll die Gebühr für Not- und Ersatzpässe erstmals seit über 20 Jahren steigen. Fotostudios fürchten Umsatzverluste Die geplante Gebührenerhöhung stößt vor allem wegen der neuen Pflicht zur digitalen Fotoaufnahme in den Behörden auf Kritik. Fotostudios und Anbieter von Passfotoautomaten befürchten starke Umsatzeinbußen, da Bürgerinnen und Bürger ihre Passbilder künftig meist direkt im Bürgeramt erstellen lassen müssen. Branchenverbände warnen vor einer faktischen Marktverdrängung privater Anbieter und sehen den Staat in einer Doppelfunktion als Regulierer und Anbieter. Damit entstehe ein geschlossener Markt, der Wettbewerb und Preisvielfalt einschränke. Zudem steht der Vorwurf einer indirekten Querfinanzierung im Raum: Über die Gebühren würden Behörden Leistungen mitfinanzieren, die bislang private Dienstleister erbracht haben. Kritiker fordern vom Innenministerium mehr Transparenz bei der Gebührenkalkulation, um sicherzustellen, dass die Erhöhung tatsächlich auf gestiegene Kosten zurückgeht – und nicht auf die Einführung neuer technischer Systeme oder interner Abläufe. BMI weist Kritik an Gebührenerhöhung ab Das Bundesinnenministerium (BMI) weist die Kritik zurück. Die Gebührenerhöhung sei ausschließlich durch gestiegene Produktions- und Verwaltungskosten begründet, heißt es. Eine gezielte Marktverdrängung oder Querfinanzierung privater Anbieter liege nicht vor. Das Ministerium betont, die Pflicht zur digitalen Fotoaufnahme diene der Fälschungssicherheit und Missbrauchsprävention. Fotos, die direkt im Bürgeramt aufgenommen oder digital übermittelt werden, ermöglichten eine sichere Zuordnung und senkten das Risiko manipulierter oder unzulässiger Bilddateien. Ziel der Maßnahmen sei laut BMI eine verlässliche, moderne und kostendeckende Verwaltungspraxis, die zugleich langfristig digitale Entlastungsangebote wie den PIN-Rücksetzservice, die elektronische Wohnsitzanmeldung oder den Direktversand von Ausweisdokumenten sichern soll, ohne die Kosten allein von den Kommunen tragen zu lassen. Gebührenerhöhung bisher nicht in Kraft Die geplante Gebührenerhöhung für den Personalausweis ist bislang nicht in Kraft getreten. Der ursprüngliche Termin war für den 1. Mai 2025 vorgesehen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelten daher die bisherigen Gebühren. Der Entwurf verdeutlicht jedoch die Richtung: höhere Kosten für Bürgerinnen und Bürger, um digitale Verwaltungsprozesse und Kostendeckung in den Behörden sicherzustellen. Das Vorhaben steht damit exemplarisch für den Spagat zwischen Digitalisierung, Effizienz und finanzieller Belastung der Bevölkerung.