Wechsel in die PKV, Arbeitgeberzuschuss, Sozialtarife: 2026 ändern sich viele Regeln für Privatversicherte. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte. Höhere Zuschüsse, neue Einkommensgrenzen und mehr Digitalisierung: Das Jahr 2026 bringt einige Änderungen in der privaten Krankenversicherung (PKV). t-online gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen. Neue Einkommensgrenzen für Wechsel in PKV Wer als Beschäftigter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss ab 2026 mehr verdienen. Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt auf 77.400 Euro brutto im Jahr. 2025 lag sie noch bei 73.800 Euro. Wichtig für bereits privat Versicherte: Wer die neue Grenze künftig unterschreitet, wird dadurch nicht automatisch wieder gesetzlich versicherungspflichtig. In diesem Fall können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Es ist dann möglich, in der PKV zu bleiben. Auch für Minijobber ändern sich die Werte . Wer ein Einkommen aus einer solchen geringfügigen Beschäftigung erzielt, ist nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und darf sich privat versichern. Die monatliche Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro (2025: 556 Euro). Für Familienangehörige von Beamten, die beihilfeberechtigt und selbstständig tätig sind, erhöht sich ebenfalls eine wichtige Grenze: Bei der Bundesbeihilfe liegt die zulässige Einkommensgrenze 2026 bei 22.648 Euro pro Jahr (2025: 21.832 Euro). Die Werte können sich für Landesbeamte je nach Bundesland unterscheiden. Zu beachten ist: Übt ein Familienmitglied eine abhängige Beschäftigung aus, greift unabhängig von der Beihilfe die Versicherungspflicht in der GKV. Höhere Zuschüsse zum PKV-Beitrag Privat versicherte Angestellte profitieren 2026 von höheren Arbeitgeberzuschüssen. Der maximale Zuschuss beträgt dann: 508,59 Euro monatlich zur Krankenversicherung (2025: 471,32 Euro), 104,63 Euro monatlich zur Pflegeversicherung (2025: 99,23 Euro). Wer den Höchstzuschuss nicht ausschöpft, kann auch einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen von mitversicherten Familienangehörigen erhalten – etwa wenn diese nicht erwerbstätig sind und nur geringe Einkünfte etwa aus Kapitalerträgen haben. Diese dürfen im kommenden Jahr 565 Euro im Monat nicht überschreiten (bisher: 535 Euro). Bei einem Minijob gilt hingegen die höhere Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro. Auch Rentner in der PKV erhalten einen Zuschuss: Die Deutsche Rentenversicherung Bund beteiligt sich auf Antrag am Krankenversicherungsbeitrag. Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV zum 1. Januar 2026 auf 2,9 Prozent steigt, erhöht sich auch der Zuschuss für privat versicherte Rentenbeziehende leicht. Änderungen bei Basistarif und Standardtarif In der PKV gibt es mit dem Basistarif und dem Standardtarif zwei Sozialtarife mit gesetzlich gedeckelten Beiträgen. Im Basistarif steigt der Höchstbeitrag 2026 auf 1.017,18 Euro im Monat. Wer sozial hilfebedürftig ist, zahlt höchstens die Hälfte dieses Betrags. Zusätzlich kann der Sozialhilfeträger einen Zuschuss leisten, der durch den höheren Höchstbeitrag ebenfalls steigen kann. Im Standardtarif liegt der maximale Beitrag 2026 bei 848,62 Euro. Für Ehepaare gilt gemeinsam eine Obergrenze von 150 Prozent, also 1.272,93 Euro. Für den Zugang zum Standardtarif gilt für Versicherte unter 65 Jahren weiterhin eine Einkommensgrenze. Diese orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der GKV und steigt 2026 auf 69.750 Euro Jahreseinkommen (2025: 66.150 Euro). Keine Papierbescheinigungen mehr Eine wichtige Erleichterung bringt die Digitalisierung: Ab 2026 müssen Privatversicherte ihre Beitragsnachweise nicht mehr selbst beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt einreichen. Papierbescheinigungen entfallen. Stattdessen übermitteln die PKV-Unternehmen die Beitragsdaten digital an das Bundeszentralamt, das diese Informationen wiederum an Arbeitgeber und andere Stellen weiterleitet. Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV sowie die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge erfolgen damit automatisch.