
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, sollte Testament, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung entsprechend anpassen. So kann der letzte Wille auch tatsächlich wie gewünscht umgesetzt werden.

Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, sollte Testament, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung entsprechend anpassen. So kann der letzte Wille auch tatsächlich wie gewünscht umgesetzt werden.