Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um einen frühen Rentenbeginn. Der Übergang in die Rente lässt sich in Deutschland flexibel gestalten. Auch ein früherer Renteneintritt als von der sogenannten Regelaltersgrenze vorgesehen ist möglich. Dafür müssen Sie jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Bedingung: Sie müssen auch für eine vorgezogene Rente ein bestimmtes Alter erreicht haben. Doch wo liegt dieses Alter inzwischen? Ein t-online-Leser möchte wissen: "Kann man noch mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn die Versicherungszeit erfüllt ist?" Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist weiterhin möglich. Allerdings kommt es zusätzlich darauf an, wie lange Sie gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Und: Wer heute mit 63 Jahren in Rente geht, muss in jedem Fall mit Abschlägen rechnen. "Rente mit 63" gibt es nicht mehr ab 63 Jahren Zwar gibt es die sogenannte "Rente mit 63" grundsätzlich noch. Gemeint ist damit die Möglichkeit, ohne Abschläge früher in den Ruhestand zu gehen. Diese Regelung gilt für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 45 Jahre an sogenannten Beitragszeiten vorweisen können. Dazu zählen neben Arbeitsjahren auch Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege. Jahrgang entscheidet: Wer darf noch vor 67 in Rente gehen? Wichtig ist jedoch: Das Eintrittsalter liegt für aktuelle Rentnerjahrgänge nicht mehr bei 63 Jahren. Nur für Menschen, die vor 1953 geboren wurden, war ein Renteneintritt mit 63 Jahren möglich. Für jüngere Jahrgänge wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Wer etwa 1964 oder später geboren ist, kann diese abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren in Anspruch nehmen. Frühere Rente mit Abschlägen Sie können aber trotzdem auch heute noch mit 63 Jahren in Rente gehen – dann aber mit den erwähnten finanziellen Einbußen. Die sogenannte Rente für langjährig Versicherte ist ab 63 Jahren möglich, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht haben. Der Haken: Für jeden Monat, den Sie vor Ihrer regulären Altersgrenze in Rente gehen, wird Ihre Rente dauerhaft gekürzt. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat. Das summiert sich schnell. Wer beispielsweise 1963 geboren ist und drei Jahre früher in Rente geht, muss eine Kürzung von 13,8 Prozent hinnehmen – und zwar lebenslang. Was zählt zu den Versicherungszeiten? Für viele stellt sich die Frage, ob sie die nötigen Beitragsjahre überhaupt erreichen . Zu den relevanten Zeiten zählen nicht nur klassische Arbeitsjahre. Auch Phasen der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Zeiten mit Arbeitslosengeld können berücksichtigt werden. Allerdings gelten hier teilweise Einschränkungen – etwa bei längerer Arbeitslosigkeit kurz vor Rentenbeginn. Tipp: Schlupfloch ermöglicht "Rente mit 63" – ohne Abschläge Es lohnt sich daher, frühzeitig eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anzufordern. So bekommen Sie einen Überblick, ob und wann ein Renteneintritt mit 63 für Sie realistisch ist. Lohnt sich der frühe Rentenstart? Ob ein früher Renteneintritt sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Wer gesundheitlich eingeschränkt ist oder früher aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, kann von der Möglichkeit profitieren. Gleichzeitig sollten Sie die finanziellen Auswirkungen genau prüfen. Eine geringere monatliche Rente macht sich finanziell über viele Jahre hinweg deutlich bemerkbar. Eventuell können Rücklagen oder eine zusätzliche private Altersvorsorge helfen, Abschläge auszugleichen.