Manche Rentner bekommen Ende April etwas mehr Rente überwiesen als noch im März. Woran das liegt und wer genau profitiert. Gute Nachrichten für einige Rentner: Wer mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren hat, muss künftig weniger für die soziale Pflegeversicherung zahlen. Denn ab April 2025 setzt die Deutsche Rentenversicherung die gestaffelten Beiträge um – und die sind für Eltern mit mehr als einem Kind niedriger. Die Entlastung betrifft aber nicht nur künftige Renten: Auch für bereits überwiesene Renten erfolgt eine Rückzahlung – inklusive Zinsen. Die Deutsche Rentenversicherung nutzt dafür ein neues digitales Verfahren, das alle nötigen Informationen automatisch abgleicht. Die wichtigsten Antworten im Überblick. Was ändert sich für Rentner mit Kindern? Rentner mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren zahlen ab sofort weniger Beiträge zur Pflegeversicherung. Der Beitragssatz wird nach Kinderanzahl gestaffelt. Dabei gilt: Bei zwei Kindern gibt es 0,25 Prozentpunkte Rabatt, bei drei Kindern 0,5 Prozentpunkte, bei vier Kindern 0,75 Prozentpunkte und bei fünf oder mehr Kindern beträgt der Rabatt einen Prozentpunkt. Der allgemeine Beitragssatz ist zum 1. Januar 2025 von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent gestiegen (für Eltern mit einem Kind). Wer kinderlos ist, zahlt einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten und damit einen Pflegebeitrag von 4,2 Prozent. Lesen Sie hier, wer als kinderlos in der Pflegeversicherung gilt. Rentner zahlen den Pflegebeitrag grundsätzlich komplett selbst – anders als Arbeitnehmer, die ihn sich mit dem Arbeitgeber teilen. Lesen Sie hier, warum das so ist. Warum zahlen Eltern einen geringeren Pflegebeitrag? Das Bundesverfassungsgericht hatte 2022 entschieden: Es ist nicht rechtens, dass Eltern in der Pflegeversicherung gleich viel zahlen wie Kinderlose. Dadurch soll der zusätzliche wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung angemessen berücksichtigt werden. Ab wann gilt die neue Regelung? Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt die neue Staffelung ab April 2025 automatisch – und senkt entsprechend den Beitrag. Ihr individueller Beitragssatz steht im Rentenbescheid auf der Seite "Berechnung der Rente". Zusätzlich sollen Betroffene einen Bescheid erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt hierzu: "Wenn Sie bis Herbst 2025 keinen Bescheid erhalten haben, obwohl Sie mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben, sollten Sie uns dies schriftlich mitteilen." Was ist mit zu viel gezahlten Pflegebeiträgen vor April 2025? Wer seit dem 1. Juli 2023 zu viel bezahlt hat, bekommt das Geld zurück. Die Rückzahlung erfolgt spätestens bis zum 30. Juni 2025 – ganz automatisch, ohne Antrag. Zusätzlich gibt es 4 Prozent Zinsen auf die erstatteten Beträge ( mehr dazu hier ). Laut Deutscher Rentenversicherung soll es hierzu "eine schriftliche Information an die Rentnerinnen und Rentner geben". Warum wurde der Abschlag nicht schon früher umgesetzt? Zwar trat das Gesetz bereits zum 1. Juli 2023 in Kraft – aber: Es musste erst ein digitales Verfahren entwickelt werden, das die Elterneigenschaft automatisch feststellt. Diese technische Lösung war sehr aufwendig, da mehrere Behörden beteiligt sind. Seit dem 1. April 2025 ist das System nun betriebsbereit. Wie erfährt die Rentenversicherung, wie viele Kinder ich habe? Die Rentenversicherung fragt beim Bundeszentralamt für Steuern digital ab, wie viele Kinder unter 25 Jahren einer Person zugeordnet sind. Dazu ist kein Antrag notwendig. Auch künftige Änderungen – etwa wenn ein Kind das 25. Lebensjahr erreicht – werden automatisch übermittelt. Wie werde ich über die Beitragssenkung und Rückzahlung informiert? Alle Betroffenen erhalten einen Bescheid. Darin steht, wie viele Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt werden, wie sich die Rente dadurch ändert, welche Beiträge zurückgezahlt werden (inklusive Zinsen). Auch der neue Beitragssatz ist dort nachvollziehbar.