Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat erste Reformen zur Rente auf den Weg gebracht. Dabei geht es unter anderem um die Mütterrente und das Rentenniveau. Bis zum Sommer sollen die Bürger spüren, dass sich etwas tut in Deutschland – so hat es Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) seinem Kabinett als Arbeitsauftrag mitgegeben. Als eines der Themen mit Priorität gilt dabei die Rente . Und tatsächlich gibt es nun einen ersten Reformaufschlag. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat einen Entwurf für ein Rentenpaket zur Abstimmung an die anderen Ministerien gegeben. Darin enthalten: die Sicherung des Rentenniveaus, die Mütterrente und die Weiterbeschäftigung von Rentnern. t-online erklärt, wie die Vorhaben genau aussehen, was zum Zeitplan bekannt ist und welche weiteren Rentenversprechen noch ausstehen. Rentenniveau wird bis 2031 gesichert Ein zentrales Element des neuen Rentenpakets ist die Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031. Beim Rentenniveau handelt es sich um einen statistischen Wert, der beschreibt, wie hoch die Rente eines Durchschnittsrentners im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen ist. Liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent, bedeutet das: Nach 45 Beitragsjahren erhalten Rentner, die 45 Jahre zum Durchschnittsentgelt gearbeitet haben, 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes, der dann aktuell herrscht ( mehr dazu hier ). Diese sogenannte Standardrente entspricht heute einem Wert von 1.835,55 Euro brutto im Monat. Die Idee, das Rentenniveau bei 48 Prozent festzuschreiben, war bereits Teil des Rentenpakets II , das die gescheiterte Ampelkoalition aber nicht mehr durchs Parlament bringen konnte. Ohne eine solche Haltelinie sinkt das Rentenniveau, weil immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüberstehen. Dieser Mechanismus ist in der Rentenformel festgelegt, um auch Rentner an den Kosten der Überalterung zu beteiligen. Schreibt man das Rentenniveau hingegen gesetzlich fest, während sich der demografische Wandel fortsetzt, bedeutet das für Arbeitnehmer eigentlich höhere Rentenbeiträge. Das wollen Union und SPD jedoch vermeiden, indem sie die Mehrausgaben über Steuermittel finanzieren. Für Rentner ist das feste Rentenniveau eine gute Nachricht. Denn es hebelt den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor aus, der bei der Berechnung der jährlichen Rentenanpassung eine Rolle spielt. Kippt das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern, sodass weniger Beitragszahler eine bestimmte Zahl Rentner finanzieren, fällt die Rentenerhöhung durch den Nachhaltigkeitsfaktor weniger stark aus, als es eigentlich aufgrund der Lohnentwicklung der Fall sein müsste. Zwar schreiben Union und SPD im Koalitionsvertrag , dass sie grundsätzlich am Nachhaltigkeitsfaktor festhalten. Doch das geht gar nicht, wenn gleichzeitig die Demografie so ist, wie sie ist, und das Rentenniveau konstant bleiben soll. Die Regel wird also vorübergehend vernachlässigt. Für Arbeitsministerin Bas sei das konstante Rentenniveau eine Frage der Gerechtigkeit, sagte sie dem ARD-Hauptstadtbüro. Es gehe um Stabilität und Sicherheit, nach einem langen Arbeitsleben eine stabile Rente zu bekommen. Ökonomen wie der Wirtschaftsweise Martin Werding halten das Vorhaben jedoch für ungerecht gegenüber nachfolgenden Generationen. "Es ist das Ende der Beteiligung der Älteren an den Kosten der Alterung in Deutschland", sagte er der "Süddeutschen Zeitung". "Der Beitrag der Älteren war bisher der Anstieg des Rentenalters auf 67 Jahre und das Sinken des Rentenniveaus. Beides wird nun gestrichen. Von da an zahlen nur noch die Jüngeren." Mütterrente wird ausgeweitet – aber erst ab 2028 Auch das Herzensthema der CSU hat es in den Gesetzesentwurf geschafft: die Ausweitung der Mütterrente. Mit dem neuen Gesetz sollen auch Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente angerechnet bekommen. Bisher werden für sie nur zweieinhalb Jahre berücksichtigt, während es für später geborene Kinder drei Jahre sind. Da ein Rentenpunkt ab 1. Juli 2025 40,79 Euro wert sein wird, würden 0,5 Rentenpunkte mehr die Rente um 20,40 Euro pro Monat und Kind erhöhen. Eine Mutter oder ein Vater mit zwei Kindern, die vor 1992 auf die Welt kamen, würde künftig jeden Monat knapp 41 Euro mehr Rente bekommen. Wer drei Kinder hat, könnte mit monatlich gut 61 Euro mehr Rente rechnen. Auch dieses Vorhaben soll aus Steuermitteln finanziert werden, statt aus den Rentenbeiträgen. Gut zu wissen: Kindererziehungszeiten kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit in Anspruch nehmen. Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll der Vater sie erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame Erklärung. Lesen Sie hier, wie Sie die Mütterrente genau erhalten. Bis zur Auszahlung der Mütterrente wird es aber noch dauern. Die Deutsche Rentenversicherung muss etwa 9,7 Millionen Renten neu bewerten – und das sei technisch und bürokratisch komplex. "Auch wenn die Mütterrente III bis Ende dieses Jahres beschlossen wird, werden wir sie erst ab 2028 auszahlen können", sagte Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung. Mehr dazu lesen Sie hier. Auch an dieser Reform gibt es Kritik. Laut dem Wirtschaftsweisen Werding setzt man so keine Anreize für Frauen, Kinder zu bekommen – schließlich wären die Kinder jener Eltern, die von der neuen Mütterrente profitieren, längst erwachsen. Auch halte das Argument, die Mütterrente helfe gegen Altersarmut, dem Realitätscheck in vielen Fällen nicht stand. Denn oft seien Rentnerinnen durch ihren Partner oder Vermögen ausreichend abgesichert. Lesen Sie dazu auch: So gut geht es Deutschlands Rentnern wirklich. Rentner dürfen künftig einfacher weiterarbeiten Auch für diejenigen, die über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten möchten, bringt das Paket eine Neuerung: Das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot soll fallen. Bislang war es Arbeitgebern nur möglich, Rentner unbefristet weiterzubeschäftigen – eine bürokratische Hürde, die viele davon abhielt. Künftig soll es möglich sein, Rentner ohne Sachgrund befristet einzustellen – und das auch mehrmals hintereinander. Was kostet das alles? Die Reformen haben einen Preis – und zwar einen beachtlichen. Laut Gesetzentwurf werden die zusätzlichen Kosten des Bundes im Jahr 2030 bei rund 14,9 Milliarden Euro liegen, bis 2040 steigen sie auf 20 Milliarden Euro jährlich. Bereits in den Jahren 2028 und 2029 rechnet das Ministerium mit Mehrausgaben von jeweils 5,4 Milliarden und 9,6 Milliarden Euro. Der Betrag wächst dann weiter, weil die Kosten für die Sicherung des Rentenniveaus steigen. Aus dem Bundeshaushalt fließt also immer mehr Geld an die Rentenversicherung. Wird er damit zu einer Art zweiter Rentenkasse? Die Rentenversicherung selbst meint: nein. Denn gemessen am Gesamtvolumen sei der Anteil der Bundesmittel an die Rentenkasse am Bundesetat eigenen Berechnungen zufolge von 31 Prozent im Jahr 2003 auf 25 Prozent im Jahr 2023 gefallen. Wie geht es nun weiter? Das Bundeskabinett soll den Gesetzentwurf nach der Sommerpause beschließen. Konkret ist die Rede von Ende August. Im Anschluss muss das Rentenpaket noch vom Bundestag verabschiedet werden. Was noch fehlt: Aktivrente und Frühstart-Rente Flankiert werden sollte die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots eigentlich mit der Aktivrente. Sie sieht vor, dass Menschen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, ihr Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bekommen sollen ( mehr dazu hier ). Im aktuellen Rentenpaket ist das Vorhaben aber noch nicht enthalten. Gleiches gilt für die Frühstart-Rente. Dabei ist vorgesehen, dass der Staat jedem Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro im Monat spendiert und dieses Geld in ein Altersvorsorgedepot einzahlt – also in Aktien, ETFs oder andere Wertpapiere investiert. Wie das genau funktionieren soll und wie viel Geld es bringt, lesen Sie hier. Noch im Mai hatte CSU-Chef Markus Söder angekündigt, man werde ein "großes Rentenpaket" auf den Weg bringen, in dem neben dem garantierten Rentenniveau und der Mütterrente auch die Aktiv- und die Frühstart-Rente enthalten sein sollten. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, bereits im Januar 2026 mit der Frühstart-Rente beginnen zu wollen. Entsprechend zeitig müsste also eigentlich ein Gesetz verabschiedet werden. Federführung hat bei beiden Vorhaben allerdings nicht das Arbeitsministerium, sondern das Finanzministerium – und das benötigt offenbar noch etwas Zeit.