Drei Millionen Menschen wird seit 2024 ein Rentenzuschlag gezahlt. Dieser wird jedoch bald anders berechnet und ausgezahlt – mit Folgen für Hinterbliebene. Für Millionen Erwerbsminderungsrentner war es eine freudige Nachricht: Die Ampelregierung hatte für sie einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent beschlossen und im April 2024 auch durch den Bundestag gebracht. Seit Juli 2024 erhalten damit drei Millionen Menschen automatisch eine höhere Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) – allerdings getrennt von der laufenden Rente jeweils zur Mitte eines Monats. Dieses Verfahren ändert sich ab Dezember 2025: Der Zuschlag wird dann in einer Summe mit der Rente ausgezahlt und auf Grundlage der persönlichen Rentenpunkte berechnet. Bisher lag der Berechnung der Rentenzahlbetrag zugrunde, also der Betrag, der monatlich überwiesen wird. Ab Dezember gilt damit eine andere Rechtsgrundlage für die Berechnung des Zuschlags, er ist dann Bestandteil der regulären Rente und wächst künftig automatisch bei jeder Rentenerhöhung mit. Witwenrente kann geringer ausfallen Das hat Folgen für Erwerbsminderungsrentner, die gleichzeitig eine Witwen- oder Witwerrente beziehen. Denn der Zuschlag gehört damit zum anrechenbaren Einkommen nach § 97 SGB VI. "Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zu Ihrer eigenen Versichertenrente als Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente berücksichtigt und kann diese danach auch mindern", erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Das bedeutet: Wer eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, muss damit rechnen, dass der Zuschlag zu einer eigenen EM-Rente entweder dazu führt, dass die Witwenrente stärker gekürzt wird als bisher, oder dass der Zuschlag dazu führt, dass die Witwenrente überhaupt zum ersten Mal gekürzt wird, wenn die EM-Rente zusammen mit dem Zuschlag den Freibetrag für eigenes Einkommen überschreitet. So senkt eigenes Einkommen die Witwenrente Eigene Einkünfte haben grundsätzlich Einfluss auf die Höhe einer Witwenrente. Allerdings wird nur der Teil der Einnahmen angerechnet, der oberhalb eines bestimmten Freibetrags liegt. Dieser beträgt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 1.076,86 Euro pro Monat. Haben Sie Kinder, die entweder minderjährig sind oder noch in Schul- oder Berufsausbildung stecken, erhöht sich der Freibetrag pro Kind monatlich um gut 228 Euro. Übersteigen nun die eigenen Nettoeinkünfte – etwa aus einer EM-Rente – den für Sie geltenden Freibetrag, rechnet die Rentenversicherung 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Witwenrente an . Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie bekommen eine Netto-EM-Rente inklusive Zuschlag von 1.200 Euro im Monat und haben keine Kinder. Dann übersteigt Ihre eigene Rente den Freibetrag um 123,14 Euro (1.200 Euro minus 1.076,86 Euro). 40 Prozent davon sind 49,26 Euro. Um diesen Betrag sinkt Ihre Witwenrente. Grundsätzlich kann die Neuberechnung des Rentenzuschlags auf EM-Renten aber auch einen finanziellen Vorteil bringen. Ist die Rente danach höher als bisher, erhalten Betroffene nämlich eine Einmalzahlung. Der Differenzbetrag wird mit 17 multipliziert (für die Monate Juli 2024 bis November 2025) und nachgezahlt. Zu den begünstigten Personen können nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung zum Beispiel Rentner zählen, die von der Staffelung des Pflegebeitragssatzes für Eltern profitieren. So erhalten Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren einen Rabatt. "Dieser mögliche geringere Pflegeversicherungsbeitrag wirkt sich bislang nicht auf den Rentenzuschlag aus. Das ändert sich zum 1. Dezember 2025", sagte Gundula Sennewald, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund, t-online. "Insgesamt wird sich die Höhe der ausgezahlten Rentenbeträge zum 1. Dezember 2025 kaum ändern." Die Abweichungen lägen häufig nur im Cent-Bereich. Wer den Rentenzuschlag bekommt Rentner erhalten den Zuschlag, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Er gilt auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschließen – etwa eine Altersrente. Hintergrund ist, dass Verbesserungen bei der EM-Rente in der Vergangenheit nur Neurentner erreichten. Wer ab Juli 2014 bereits EM-Rentner war, profitierte nicht. Diese Ungerechtigkeit wollte die frühere Ampelkoalition ausgleichen. Begann Ihre EM-Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2024 und Dezember 2018 gibt es hingegen nur 4,5 Prozent obendrauf, da diese Rentner bereits von einigen Verbesserungen profitieren. Über die Neuregelung des Zuschlags ab Dezember 2025 erhalten Sie einen weiteren Bescheid von der Rentenversicherung.