Rentenanpassung: Mehr Rente ab Juli 2025 – Rentnern droht Steuerpflicht

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Über diese Nachricht dürfen sich Deutschlands Rentner freuen: Ab Juli steigen wieder die gesetzlichen Renten. Eine Folge ist vielen dabei aber nicht bewusst. Dass die Renten zum 1. Juli 2025 stärker steigen als die Inflation , klingt zunächst wie ein netter Bonus. Die Erhöhung von bundeseinheitlich 3,74 Prozent stellt nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sicher, dass Rentnerinnen und Rentner an der Lohnentwicklung der Beschäftigten beteiligt werden. Doch die Sache hat einen Haken. Die Rentenanpassung kann dazu führen, dass Sie erstmals in die Steuerpflicht rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Das liegt daran, dass jede Erhöhung der Rente voll steuerpflichtig ist – anders als der Rest Ihrer Rente, von der immer ein Teil steuerfrei bleibt. In diesem Jahr betrifft das schätzungsweise rund 73.000 Ruheständler. Lesen Sie auch: Was die Rentenerhöhung 2025 in Euro und Cent bedeutet So funktioniert die Rentenbesteuerung Wie hoch dieser sogenannte Rentenfreibetrag für Sie ist, hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gegangen sind. Dabei gilt: Je später der Renteneintritt, desto größer ist der Teil Ihrer Rente, den Sie versteuern müssen. Sind Sie zum Beispiel 2022 in Rente gegangen, haben Sie einen Rentenfreibetrag von 18 Prozent, im Gegenzug beträgt der steuerpflichtige Anteil 82 Prozent. Den Betrag, der diesem prozentualen Rentenfreibetrag entspricht, müssen Sie dann bis zu Ihrem Lebensende nicht versteuern. Wer 2058 in Rente geht, soll seine Renteneinnahmen dann zu 100 Prozent versteuern müssen. Mehr zur Rentenbesteuerung lesen Sie in diesem Artikel. Da Rentner die Erhöhung ab Juli voll versteuern müssen, müssen Sie den zusätzlichen Betrag zu Ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil hinzurechnen. Das Ergebnis sind die gesamten zu versteuernden Renteneinkünfte. Liegen diese über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr 2025, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Der Grundfreibetrag garantiert allen Steuerzahlern eine bestimmte Einkommenssumme, auf die sie gar keine Steuern zahlen müssen. Er erhöht sich in der Regel jedes Jahr ein wenig. Beispiel: Nehmen wir an, dass Sie 2022 in Rente gegangen sind und derzeit eine monatliche Bruttorente von 1.220 Euro beziehen. Dann liegt Ihr steuerpflichtiger Anteil bei 82 Prozent, Sie müssen also auf 1.000,40 Euro von den 1.220 Euro Steuern zahlen. Aufs Jahr gerechnet hätten Sie damit 12.004,80 Euro zu versteuernde Renteneinkünfte. Da der Betrag noch unterhalb des Grundfreibetrags von 12.096 Euro liegt, müssten Sie für 2025 weder Steuern zahlen noch eine Steuererklärung abgeben. Kommt im Juli aber die voll steuerpflichtige Rentenerhöhung von 3,74 Prozent hinzu, erhöht sich Ihr steuerpflichtiger Rentenanteil um monatlich 45,63 Euro. Da die Erhöhung nur für die zweite Jahreshälfte gilt, ergibt sich ein steuerpflichtiger Rentenanteil von 12.278,58 Euro im Jahr (1.000,40 Euro x 6 + 1.046,03 Euro x 6). Sie knacken also die Freibetragsgrenze und rutschen in die Steuerpflicht – allerdings nur mit dem Teil, der den Grundfreibetrag übersteigt. In diesem Beispiel müssten Sie also nur auf 182,58 Euro Ihrer Rente Einkommensteuer zahlen. Möglicherweise müssen Sie aber trotzdem keine Steuern zahlen. Denn Ihre Steuerlast sinkt, wenn Sie Ausgaben wie Spenden, Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheitskosten oder Werbungskosten geltend machen können. Welche Ausgaben Rentner noch absetzen können, lesen Sie hier . Pflicht ist aber in jedem Fall die Steuererklärung.
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