Bei einer Beitragsnachzahlung für Rentner soll laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung ein Fehler unterlaufen sein. Doch das ist keine Panne, sondern politisch gewollt. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung sollen Millionen Rentner zu viel an die Pflegeversicherung gezahlt haben. Doch was klingt, als sei es ein Fehler, ist bewusst so konzipiert. Hintergrund ist ein Beschluss der früheren Ampelkoalition, den Beitragssatz für die Pflegeversicherung ab Januar 2025 um 0,2 Prozent zu erhöhen – von 3,4 auf 3,6 Prozent. Arbeitnehmer zahlen ihren höheren Beitrag bereits seit Jahresbeginn. Für Rentner wurde eine Nachzahlung mit der Auszahlung der Juli-Rente von einmalig 1,2 Prozent festgelegt. Das entspricht sechsmal 0,2 Prozentpunkten. Der Punkt, der nun Kritik hervorruft: Bei der Berechnung wurde der erhöhte Rentenbeitrag vom Juli zugrunde gelegt. Dieser galt aber noch nicht in den ersten sechs Monaten, für die eine Nachzahlung gefordert wird. Für den einzelnen Rentner macht dies nur einen geringen Beitrag aus. Dieser würde zum Beispiel bei einer Rente von 2.400 Euro knapp einen Euro betragen. Rentenberater sprechen von "Zwangszinsen" Kritik gibt es unter anderem vom Bund der Steuerzahler . Dessen Präsident Reiner Holznagel sagte "Bild": "Gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern ist das nicht fair! Das zuständige Sozialministerium und die Rentenversicherung wären gut beraten, die zu viel gezahlten Pflegebeiträge wiederzuerstatten." Auch der Bundesverband der Rentenberater hatte die Berechnung bereits im Juni als ungerecht bezeichnet. Dadurch, dass die Nachzahlung auf der erhöhten Rente ab 1. Juli 2025 basiere, würden sich "13,3 Prozent Zwangszinsen" ergeben . Das sei zweifellos plakativ formuliert, wenn es die meisten Rentner nur mit einem Cent-Betrag treffe. Dennoch sei der Vergleich zulässig, da der Bundesgerichtshof auch bei Banken ähnliche Buchungspostenentgelte nicht durchgehen lasse. Und noch etwas hatte der Verband damals kritisiert: Die Nachzahlung wird pauschal erhoben – unabhängig davon, wie lange jemand bereits Rente bezieht. Auch Neurentner, die erst im Mai oder Juni 2025 erstmals eine Zahlung erhalten haben, mussten im Juli also den vollen Betrag entrichten. So argumentiert die Rentenversicherung t-online hatte daraufhin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nachgefragt. Ihr Argument: Es sei verwaltungsärmer, die Anpassung des Beitragssatzes pauschal abzugelten. "Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Anpassung für die rund 22 Millionen Renten, die hiervon betroffen sind, nur in einem automatisierten Auszahlungs- und Bescheidverfahren vornehmen kann", sagte Una Großmann, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund, t-online. "Eine Lösung mit differenzierten Beitragssatzhöhen ist wegen der kurzfristig erforderlich gewordenen Anhebung des Beitragssatzes zum 1. Januar 2025 nicht möglich." Hoffnung, dass sie Geld zurückbekommen, brauchen sich Rentner nicht zu machen. Schließlich handelt es sich nicht um eine Panne, sondern um eine Regelung, die bewusst so getroffen wurde. Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums bestätigte daher der "Bild", dass Erstattungen nicht vorgesehen seien. Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte t-online über den Artikel der "Bild" berichtet, ohne die Hintergründe des angeblichen Fehlers beim Rentenbescheid zu erläutern. Diese Einordnung haben wir jetzt nachgeholt.