Rentner können profitieren: Rentenpunkte für Pflege

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Rentenpunkte für pflegende Angehörige. Wer Angehörige pflegt, kann dafür unter bestimmten Voraussetzungen Rentenpunkte erhalten. Doch wie sieht es aus, wenn man selbst bereits im Ruhestand ist und keine Erwerbstätigkeit mehr ausübt? Das möchte ein t-online-Leser wissen – er schreibt: "Ich bin Rentner und pflege meine Ehefrau, ebenfalls Rentnerin. Sie hat Pflegegrad 4. Bekomme ich Rentenpunkte, obwohl ich nicht arbeite?" Die gute Nachricht vorweg: Auch als pflegender Rentner können Sie grundsätzlich Rentenpunkte sammeln – aber es hängt davon ab, ob Sie Ihr reguläres Rentenalter bereits erreicht haben. Wenn Sie noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht haben Solange Sie das reguläre Rentenalter – die sogenannte Regelaltersgrenze – nicht erreicht haben, zahlt die Pflegekasse weiterhin Rentenversicherungsbeiträge für Sie. Voraussetzung dafür ist: Sie pflegen Ihre Ehefrau mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage und Ihre Ehefrau hat mindestens Pflegegrad 2. Ob Sie daneben arbeiten oder nicht, spielt keine Rolle. Auch wenn Sie bereits die volle Altersrente vorzeitig beziehen, können Beiträge gezahlt werden. "Ihre Rente wird dann automatisch mit Erreichen des regulären Rentenalters neu berechnet", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Lesen Sie auch: Kann ich für Pflege rückwirkend Rentenpunkte erhalten? Was gilt nach Erreichen der Regelaltersgrenze? Wenn Sie das reguläre Rentenalter bereits erreicht haben, greift eine andere Regelung: Dann sind Sie versicherungsfrei und die Pflegekasse muss keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr zahlen. Es gibt jedoch einen legalen Trick, um doch noch Rentenpunkte zu sammeln: Sie können eine sogenannte Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent beantragen. Mehr dazu lesen Sie hier. "In diesem Fall zahlt die Pflegekasse wieder Beiträge zur Rentenversicherung", sagt Sennewald. "Diese Beiträge erhöhen Ihre Rente immer zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres. Bei Ende der Pflege können Sie wieder eine Vollrente beantragen." Wichtig zu wissen: Sollten Sie eine Betriebsrente beziehen, ist es ratsam, vor dem Antrag auf Teilrente zu klären, ob diese Einfluss auf Ihre Betriebsrente hat.
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