Steuererklärung: Wie Sie gebrauchte Büromöbel von der Steuer absetzen

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Jeden Tag beantwortet die t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um gebrauchte Büromöbel und die Steuererklärung. Bei der Steuer sind Werbungskosten ein dankbarer Posten. Dort können Sie alle Ausgaben sammeln, die Sie als Angestellter im beruflichen Kontext hatten. Für Selbstständige sind die Betriebsausgaben das Pendant. Ein t-online-Leser fragte in dem Zusammenhang: "Ich habe einen ergonomischen Bürostuhl gebraucht und damit etwas günstiger erstanden. Kann ich ihn, obwohl nicht neu, in meiner Steuererklärung angeben?" Die Antwort lautet: ja. Denn für das Finanzamt macht es keinen Unterschied, ob der Stuhl neu oder gebraucht ist – entscheidend ist nur, dass Sie ihn tatsächlich überwiegend für Ihre berufliche Arbeit zu Hause nutzen. "In der Steuererklärung setzen Sie den Betrag an, den Sie wirklich gezahlt haben. Was der Stuhl mal neu gekostet hat, spielt keine Rolle", sagt Melanie Holz, Steuerexpertin bei Wiso Steuer . Liegt der Kaufpreis unter 800 Euro netto (das sind 952 Euro brutto bei 19 Prozent Mehrwertsteuer), gilt der Stuhl als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). "Dann können Sie die Kosten sofort in voller Höhe absetzen", so Holz. Erst wenn der Nettopreis über 800 Euro liegt, müssen Sie die Kosten über die sogenannte Nutzungsdauer abschreiben – bei Büromöbeln beträgt diese normalerweise 13 Jahre. Vorteil bei gebrauchten Möbeln Da der Stuhl schon einige Zeit genutzt wurde, dürfen Sie eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen. "Sie können schätzen, wie lange der gebrauchte Stuhl voraussichtlich noch hält", so Holz. Dabei spielen Alter, Zustand und geplante Nutzungsdauer eine Rolle. "Ist die laut AfA-Tabelle vorgesehene Nutzungsdauer schon abgelaufen, müssen Sie ganz individuell schätzen", rät die Expertin und liefert ein Beispiel: Haben Sie im Juli 2024 einen gebrauchten Schreibtisch für 1.000 Euro gekauft, der laut Tabelle eigentlich über 13 Jahre abgeschrieben werden müsste, können Sie – je nach Zustand – zum Beispiel nur noch 5 Jahre als Restnutzungsdauer ansetzen. So verteilen sich die Kosten auf weniger Jahre; Sie setzen jährlich höhere Beträge ab. Im Anschaffungsjahr müssen Sie monatsgenau abschreiben. In diesem Fall: 1.000 Euro / 5 Jahre * 6/12 Monate = 100 Euro. Besonderheit für Selbstständige Für Selbstständige gibt es noch eine weitere Möglichkeit bei der Abschreibung. "Sie können mehrere Arbeitsmittel zu einem Sammelposten zusammenfassen und diesen insgesamt über 5 Jahre abschreiben", so Expertin Holz. Wichtig: Auch beim Gebrauchtkauf sollten Sie einen Kaufbeleg oder Zahlungsnachweis haben. So können Sie dem Finanzamt zeigen, was Sie bezahlt haben – und sind damit immer auf der sicheren Seite.
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