Versicherungspflichtgrenze 2026: Das ändert sich für Privatversicherte

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2026 steigt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Das hat Folgen für Privatversicherte, deren Einkommen nur knapp über der alten Grenze liegt. Als das Kabinett Anfang Oktober die neuen Rechengrößen für die Sozialversicherungen beschloss, ging es dabei nicht nur um höhere Beiträge für Gutverdiener . Auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze wird mit der Verordnung angehoben. Das hat Folgen für manche Privatversicherten. Denn die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ab welchem Einkommen Beschäftigte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können. Steigt sie 2026 also von 6.150 auf 6.450 Euro brutto im Monat, werden Beschäftigte, die regelmäßig unterhalb dieser Grenze verdienen, automatisch wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Ausgenommen sind nur Personen über 55 Jahre, die bereits länger privat versichert sind. Betroffene können Antrag stellen – Frist beachten Ein Beispiel: 2025 konnte eine 45-jährige Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt von 6.300 Euro privat versichert sein, denn sie lag mit ihrem Verdienst über der alten Grenze. 2026 fällt sie unter die neue Grenze und wird automatisch GKV-pflichtig. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, trotzdem in der privaten Krankenversicherung zu bleiben: Betroffene können einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Als Grund können die Antragsteller angeben, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt und ihr Einkommen nun darunter liegt. Die Krankenkasse muss diesem Antrag stattgeben, wenn der Antragsteller eine angemessene andere Absicherung nachweisen können – also etwa eine bisherige private Krankenversicherung. Die GKV-Versicherungspflicht kann aber auch eine Chance sein. Viele Privatversicherte kämpfen auf Dauer mit deutlich steigenden Beiträgen, vor allem im Alter. Dem können Versicherte vorbeugen, wenn sie sich für eine Rückkehr in die GKV entscheiden. Zudem erhalten sie dort die Familienversicherung für Ehepartner oder Kinder kostenlos dazu. Mit der Rechengrößenverordnung wurde auch die Beitragsbemessungsgrenze der GKV angepasst . Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Für Privatversicherte entscheidet sie darüber, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung maximal ausfallen darf. Außerdem regelt sie den Höchstbeitrag in Standard- und Basistarifen der PKV.
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