Wasserportverbot auf Rhein: Verbietende Behörde ist nicht zuständig

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 Naturerlebnis oder Störung der Vogelwelt?

Ein halbes Jahr nach dem Paddelverbot auf einem beliebten Rheinabschnitt stellt sich heraus: Die verbietende Behörde war gar nicht zuständig. Solche Fälle schädigen das Vertrauen in Institutionen.

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