Werkstattkosten von der Steuer absetzen: Diese Möglichkeiten gibt es

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Das Auto wurde in der Werkstatt repariert und die Rechnung bezahlt. Doch ginge es günstiger? Nur, wenn man die Werkstattkosten von der Steuer absetzt. Es kommt immer wieder vor, dass ein defektes Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss. Ursachen hierfür können Verschleiß, defekte Teile oder ein Unfallschaden sein. Die Kosten sind oftmals sehr hoch und es wäre vorteilhaft, diese von der Steuer abzusetzen. Ist dies möglich? Privater oder betrieblicher Pkw Die Nutzung eines eigenen Pkw ist Privatsache. Daraus ergibt sich, dass die Reparaturen am Fahrzeug Privatkosten sind und folglich auch nicht steuerlich abgesetzt werden können. Eine Ausnahme hiervon besteht jedoch, wenn durch einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg Reparaturkosten entstanden sind. Es muss eindeutig nachgewiesen werden, dass der Unfall auf dem direkten Weg passierte. Am sichersten ist es, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt. Gehört das Auto zum Betriebsvermögen, sieht es anders aus. Bei Freiberuflern und Unternehmern gehört es immer zum Betriebsvermögen, wenn es für betriebliche Fahrten genutzt wird. Als Dienstfahrzeug darf es aber auch für private Zwecke bewegt werden. Reparaturkosten sind in diesem Fall als Betriebsausgaben absetzbar. Oft kommt es vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung stellt. Je nach Vereinbarung darf der Arbeitnehmer diesen auch für Privatfahrten nutzen. Lesen Sie auch : Wo Sie Handwerkerleistungen in der Steuererklärung eintragen Wichtige Absprachen: Autoreparatur: Wie Sie in der Werkstatt unnötige Kosten vermeiden Was ist absetzbar? Werkstattkosten, die auf defekten Teilen oder Verschleiß beruhen, dürfen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Reparaturkosten wegen Unfällen können in der Regel ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Problematischer ist es bei Unfällen bei privaten Fahrten. Hier kommt es darauf an, was vereinbart wurde. Handelt der Fahrer grob fahrlässig, beispielsweise durch Alkohol am Steuer, muss dieser anteilmäßig oder die kompletten Kosten übernehmen. Werkstattkosten für Privatfahrzeuge sind in der Regel steuerlich nicht absetzbar. Wird der Wagen gewerblich genutzt, aber schon.
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