Als Arbeitnehmer leisten Sie eine wöchentliche Arbeitszeit. Wir erklären, was das für den Tag oder Monat bedeutet. Bekanntlich hat ein Jahr 52 Wochen beziehungsweise zwölf Monate. Durch eine einfache Division (52 : 12) ergeben sich rechnerisch pro Monat 4,33 Wochen. Unter Berücksichtigung eines Zeitraums von 400 Jahren inklusive Schaltjahren ergibt sich ein gerundeter Wert von 4,35 Wochen. Monatliche Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche Das Jahr hat 365 Tage. In der Regel beinhaltet es 104 Samstage und Sonntage. Dazu kommen je nach Bundesland neun gesetzliche Feiertage hinzu. Das ergibt folgende Rechnung: 365 Tage – 104 Tage (Wochenende) – 9 (Feiertage) = 252 Arbeitstage im Jahr Jetzt sind die gesamten Arbeitstage pro Monat durch die 12 Monate zu teilen. 252 Arbeitstage im Jahr : 12 Monate = 21 Arbeitstage pro Monat (Durchschnitt) Bei einer 6-Tage-Arbeitswoche müssen von den jährlich 365 Tagen die 52 Sonntage und 9 Feiertage abgezogen werden. Daraus ergeben sich im Schnitt monatlich 25,3 Arbeitstage. Ausnahmen bilden die Monate Februar (insgesamt nur 28 Tage) und Mai (viele Feiertage), die generell nur 20 Arbeitstage beinhalten. Die monatlichen Arbeitsstunden bei einer 40-Stunden-Woche Zur genauen Berechnung sollten Sie diese Formel verwenden: Tägliche Arbeitszeit in Stunden x Anzahl der Arbeitstage in einer Woche x 4,3 Die tägliche Arbeitszeit in Stunden multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage pro Woche ergibt die Arbeitsstunden pro Woche. Da der Monat durchschnittlich über 4,3 Wochen verfügt, multiplizieren wir das Ergebnis noch einmal um diesen Faktor. 8 Stunden (tägliche Arbeitszeit) x 5 (Arbeitstage pro Woche) = 40 Stunden 40 Stunden x 4,3 = 174 Stunden Für eine 3- oder 4-Tage-Woche ergeben sich 103,2 Stunden bzw. 137,6 Stunden. In Ihrer Steuererklärung müssen Sie alles korrekt angeben. So ergeben sich die monatlichen Arbeitsstunden bei einer 38,5-Stunden-Woche Das ist eigentlich auch nur eine Rechenaufgabe. Die 38,5 Wochenstunden werden mit 4,3 multipliziert. 38,5 × 4,3 = 165,55 Arbeitsstunden pro Monat 38,5 Wochenstunden : 5 (Arbeitstage pro Woche) = 7,7 Stunden pro Tag Üblich sind Verträge zwischen Arbeitgeber und -nehmer, die monatlich viermal eine 38,5- bzw. 40-Stunden-Woche zugrunde legen. Die Bezahlung ist klar geregelt. Sondervereinbarungen für die Arbeitszeit, Urlaub und Entgelt lassen sich individuell treffen.