Aktienfonds vor 2009: Wann der Gewinn steuerfrei bleibt

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Steuern, die beim Verkauf von älteren Wertpapieren anfallen. Wer vor 2009 Aktien oder Fondsanteile gekauft hat, hält heute ein Stück Steuerhistorie im Depot. Für diese sogenannten Altbestände gelten Sonderregeln, die beim Verkauf über die Steuerpflicht entscheiden können – mitunter über erhebliche Summen. Genau das beschäftigt derzeit zwei t-online-Leser: Sie haben ihre Fondsanteile bereits vor der Jahrtausendwende erworben und fragen sich nun: "Wenn wir heute verkaufen – bleibt der Gewinn wirklich steuerfrei?" Bestandsschutz: Was Alt-Anteile zu etwas Besonderem macht Fonds- oder ETF-Anteile , die Sie vor dem 1. Januar 2009 gekauft haben, gelten als bestandsgeschützte Alt-Anteile. "Für sie galt lange ein besonderer Steuerschutz", erklärt Udo Reuß, Steuerexperte von Wiso Steuer. Das bedeutete ursprünglich: Gewinne aus dem Verkauf waren komplett steuerfrei. Mit der Reform der Investmentbesteuerung wurde dieser Schutz jedoch zum 31. Dezember 2017 teilweise beendet. Wichtig ist: Die bis dahin entstandenen Gewinne bleiben weiterhin steuerfrei. Besteuert werden in der Regel nur Wertzuwächse ab dem Jahr 2018. Die Reform 2018: Entscheidende Zäsur Zum Systemwechsel hat der Gesetzgeber einen rechnerischen Trick angewendet. "Die Anteile gelten zum 31. Dezember 2017 als verkauft und zum 1. Januar 2018 als neu angeschafft", erklärt Reuß. Das hat klare Folgen: Alle Kursgewinne bis Ende 2017 bleiben dauerhaft steuerfrei. Alle Wertsteigerungen ab 2018 sind grundsätzlich steuerpflichtig. Für diese späteren Gewinne gilt allerdings eine wichtige Ausnahme: ein persönlicher Freibetrag von 100.000 Euro pro Person. Ein komplett steuerfreier Verkauf ist also nur möglich, wenn Ihre Gewinne seit 2018 diesen Betrag nicht überschreiten. Der "alte" Gewinn bis 2017 bleibt in jedem Fall steuerfrei. So läuft die Besteuerung in der Praxis Wenn Sie Ihre Alt-Anteile heute verkaufen, übernimmt die Bank die Berechnung. "Sie ermittelt den Veräußerungsgewinn nach neuem Recht und berücksichtigt dabei nur die Wertentwicklung ab 2018", so Reuß. Bei Fonds kommt ein weiterer Faktor ins Spiel: die sogenannte Teilfreistellung . Das bedeutet: Ein Teil der Erträge bleibt steuerfrei, weil der Fonds selbst bereits Steuern gezahlt hat. Bei klassischen Aktienfonds sind das meist 30 Prozent. Für Sie heißt das: Nur 70 Prozent des Gewinns werden überhaupt besteuert. Börsenverluste: Diese Steuerregel gilt nur für Ehepaare Frag t-online: Verluste mit ETFs – und trotzdem Steuern zahlen? Auf diesen steuerpflichtigen Anteil behält die Bank automatisch die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ein – plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Wichtig: Den Freibetrag von 100.000 Euro berücksichtigt die Bank dabei noch nicht. Steuerfreiheit sichern: Darauf müssen Sie achten Damit Sie den Freibetrag nutzen können, müssen Sie selbst aktiv werden. "Die Bank weist Gewinne aus Alt-Anteilen in der Jahressteuerbescheinigung gesondert aus – mit dem Hinweis, dass die Steuerfreiheit nur über die Steuererklärung gilt", erklärt Reuß. Das bedeutet für Sie: Sie müssen die Anlage KAP abgeben, oft zusätzlich KAP-INV. Ein Steuerprogramm kann dabei helfen, die Angaben korrekt zu übertragen und die notwendigen Formulare automatisch auszufüllen. Das Finanzamt prüft anschließend alles und reduziert den steuerpflichtigen Gewinn um den noch verfügbaren Freibetrag. Die bereits einbehaltene Steuer erhalten Sie dann anteilig zurück oder sie wird mit Ihrer Einkommensteuer verrechnet.
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