Apps auf Rezept: Jede fünfte DiGA bietet keinen Nutzen

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Seit 2020 können Ärzte Rezepte für Apps ausstellen. Doch nicht immer halten diese, was sie versprechen, zeigt ein neuer Bericht der Krankenkassen. Sie sollen gegen Depressionen, Herzinsuffizienz, Rücken- oder Schulterschmerzen helfen: Seit 2020 können Ärzte nicht nur Rezepte für Medikamente, sondern auch für Apps ausstellen. Insgesamt 1,9 Millionen Mal wurden die sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) bis Ende 2025 verordnet, Tendenz steigend. Doch nicht jede App hält, was sie verspricht. Im Gegenteil: Mehr als jede fünfte App bietet den Nutzern keinen nachgewiesenen Nutzen. Dies geht aus dem aktuellen DiGA-Bericht hervor, den der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen an diesem Mittwoch veröffentlicht hat. 16 Apps aus DiGA-Verzeichnis gestrichen So wurden von den 74 Apps, die seit 2020 ins sogenannte DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurden, bereits 16 wieder aus dem Leistungskatalog gestrichen. Der Grund: Sie konnten keinen Nutzen für die Patienten nachweisen. Somit waren Ende 2025 nur noch 58 digitale Anwendungen im GKV-Leistungskatalog zu finden. Damit eine App von den Krankenkassen bezahlt wird, muss sie im DiGA-Verzeichnis aufgeführt sein. Hierfür ist ein Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erforderlich. Dieses prüft die App im Hinblick auf Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit. Gleichzeitig muss die App einen gesundheitlichen Nutzen nachweisen. Nicht immer ist dieser jedoch sofort ersichtlich – dann werden die Apps für eine verlängerbare Erprobungszeit von einem Jahr ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Laut GKV-Spitzenverband ist dies die Regel: Nur jede fünfte App kann bereits bei ihrer Aufnahme einen Nutzen nachweisen. In vielen Fällen zahlt die Kasse: Was bringen die Apps auf Rezept? KI-Assistent: ChatGPT wird zum persönlichen Gesundheitsberater Für den GKV-Verband ist diese Situation problematisch: Denn bezahlen müssen die Krankenkassen trotzdem. Und zwar den Betrag, den die App-Hersteller verlangen. Diese können im ersten Jahr den Preis beliebig festsetzen – unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen ist. Die Preisspanne liegt dabei zwischen 119 und 2.077 Euro. Im Durchschnitt verlangten die Anbieter im vergangenen Jahr 544 Euro – das ist deutlich mehr als noch 2020 (411 Euro). Nach dem ersten Jahr handeln die Krankenkassen dann die Vergütung mit den App-Herstellern aus: Mit im Durchschnitt 227 Euro liegt diese deutlich unter den Preisen, die die Hersteller im ersten Jahr aufrufen. "Damit bleiben die Apps auf Rezept insgesamt immer noch hinter ihren Möglichkeiten zurück. Dies führt zu teilweise mangelnder Akzeptanz bei der Ärzteschaft und den Patientinnen und Patienten", bemerkt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Ein klarer, frühzeitig nachgewiesener Patientennutzen sei und bleibe der "Schlüssel für den Erfolg von digitalen Gesundheitsanwendungen". Ruf nach Reformen Auch deshalb spricht sich der GKV-Verband für politische Reformen aus. "Die derzeitige Preisarchitektur von DiGA erzeugt für die Solidargemeinschaft erhebliche finanzielle Risiken", heißt es hierzu im aktuellen DiGA-Bericht. Angesichts der finanziellen Schieflage der gesetzlichen Krankenkassen "passen Preise, die von den Krankenkassen ohne abgeschlossene Nutzenbewertung und ohne Verhandlung gezahlt werden müssen, nicht mehr in die Zeit". Stoff-Ahnis fordert entsprechend nicht nur Änderungen bei der Preisgestaltung, sondern auch eine Aufhebung der bisherigen Erprobungsregelung. So sollen die Krankenkassen nur noch für digitale Gesundheitsanwendungen mit nachgewiesenem Nutzen zahlen müssen. Unterstützung erhalten die Krankenkassen dabei durch die Finanzkommission Gesundheit. Diese hatte in der vergangenen Woche insgesamt 66 kurzfristige Sparvorschläge zur Stabilisierung des Gesundheitssystems vorgelegt, darunter auch Vorschläge zu digitalen Gesundheitsanwendungen. So macht sich auch die Kommission dafür stark, nur Apps mit nachgewiesenem Nutzen in den GKV-Leistungskatalog aufzunehmen. Zudem soll die freie Preisgestaltung der Hersteller im ersten Jahr entfallen. Auch Zuzahlungen durch die Patienten sind denkbar – ähnlich wie heute schon bei Heilmitteln. Ob Gesundheitsministerin Nina Warken diese Vorschläge aufgreift, steht bisher nicht fest. Einen Gesetzesentwurf hatte die Ministerin für den Sommer angekündigt.
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