Wer einer dritten Person eine Bankvollmacht erteilt, kann diese jederzeit auch widerrufen. Doch wie funktioniert das genau? Ein Überblick. Die Gründe dafür, jemandem eine einmal erteilte Bankvollmacht wieder zu entziehen, können unterschiedlich sein. Vielleicht hat sich das Vertrauensverhältnis geändert. Oder die persönliche Lebenssituation, zum Beispiel nach einer Erbschaft oder einem Umzug, zwingt Menschen zum Handeln. Welche Schritte nötig sind, um die Bankvollmacht zu widerrufen, und worauf man achten sollte, um die Kontrolle über die eigenen Konten zu behalten, lesen Sie in diesem Artikel. Was genau ist eine Bankvollmacht? Jede Person mit eigenem Bankkonto kann über dieses grundsätzlich frei verfügen. Sie kann Geld abheben und einzahlen, Kredite aufnehmen oder Überweisungen ausführen. Einer dritten Person ist dies erst einmal nicht gestattet. In einigen Lebenssituationen (z.B. im Krankheitsfall) kann es jedoch sinnvoll sein, dass eine andere Person über eine Bankvollmacht verfügt, um auf das Konto zugreifen zu können. Diese dritte Person darf in einem festgelegten Rahmen und im Namen der betroffenen Person über das Konto verfügen und Bankgeschäfte tätigen. Lesen Sie auch: Kontovollmacht erteilen: Das sollten Sie beachten Finanzen regeln: So ist Ihre Bankvollmacht wirklich auffindbar So funktioniert der Widerruf der Bankvollmacht Um die Vollmacht zu widerrufen, sollte man sich an seine Bank wenden. In der Regel reicht ein formloser Antrag , den man per E-Mail, telefonisch, im Online-Banking-Portal oder persönlich am Bankschalter stellen kann. Es ist jedoch ratsam, eine schriftliche Bestätigung der Bank zu verlangen, um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen. Man braucht für den Widerruf keine Gründe anzugeben und benötigt keine Zustimmung seitens des Bevollmächtigten. Wichtige Hinweise: Auch die bevollmächtigte Person darf jederzeit ohne Angabe von Gründen die Vollmacht widerrufen. Schließt die Bevollmächtigung auch das Online-Banking ein oder kennt die bevollmächtigte Person die Zugangsdaten zu dem Online-Konto, sollte man entsprechend auch die Passwörter und Benutzernamen ändern. Die Bankvollmacht, falls nicht anders geregelt, erlischt nach dem Tod des Kontoinhabers. Möchte man etwa nach dem Tod einem Erben den Zugriff auf das Konto erleichtern, sollte man mit der Bank eine postmortale oder transmortale Vereinbarung treffen. Man kann einer bevollmächtigten Person auch einen begrenzten Zugriff gewähren. So ist es möglich, eine dritte Person nur im Krankheitsfall oder, wenn ein Unfall Ihre Handlungsmöglichkeiten einschränkt, mit einer Bevollmächtigung auszustatten. Man kann mit der Bank darüber sprechen, zu welchen Bedingungen die Bevollmächtigung in Kraft treten soll und wieder erlöschen soll.