DFB hofft auf Rückzahlung von 31 Millionen Euro

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Nach dem Freispruch seines früheren Schatzmeisters erwartet der DFB eine baldige Rückerstattung von Steuernachzahlungen. Bei einem anderen Verfahren ist der Ausgang noch offen. Der Deutsche Fußball-Bund rechnet damit, bald 31 Millionen Euro aus Steuernachzahlungen zurückzuerhalten. Hintergrund sind zwei separate Verfahren, bei denen dem Verband die Gemeinnützigkeit aberkannt worden war – mit unterschiedlichen Aussichten auf Rückerstattung. Undavs Rolle im DFB-Team: Unter Löw gab es einen ähnlichen Härtefall Beim ersten Fall geht es um die Jahre 2014 und 2015. Der frühere DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge war Anfang Februar im Prozess um die sogenannte "Bandenwerbung-Affäre" vollumfänglich vom Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von 3,5 Millionen Euro freigesprochen worden. DFB-Generalsekretär Holger Blask erwartet eine schnelle Reaktion der Behörden. Im kicker sagte er: "Deswegen gehen wir im Ergebnis davon aus, dass es hoffentlich sehr zeitnah zu einer entsprechenden Entscheidung kommt und die Mittel aus 2014 und 2015 wieder zur Verfügung stehen." Anders sieht es beim "Sommermärchen-Skandal" aus. Hier geht es um 22 Millionen Euro, die der DFB wegen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 nachzahlen musste. Im Sommer des vergangenen Jahres war der Verband zu einer Strafe von 130.000 Euro verurteilt worden – im Zusammenhang mit dubiosen Geldflüssen rund um die WM 2006. Um die Chance auf eine Rückzahlung zu wahren, hat der DFB Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Blask erklärte: "Der DFB hat die Revision vor kurzem ausführlich begründet und wartet nun die Entscheidung ab. Erst im Anschluss wird sich das Finanzgericht in Kassel mit der Frage befassen, ob dem Verband die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 wieder erteilt werden muss."
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