
Im Streit um Lohngleichheit müssen sich Frauen nicht mehr mit dem Ausgleich zum Mittelwert zufriedengeben. Laut Bundesarbeitsgericht können sie sich bei vergleichbaren Tätigkeiten direkt an männlichen Spitzenverdienern orientieren.

Im Streit um Lohngleichheit müssen sich Frauen nicht mehr mit dem Ausgleich zum Mittelwert zufriedengeben. Laut Bundesarbeitsgericht können sie sich bei vergleichbaren Tätigkeiten direkt an männlichen Spitzenverdienern orientieren.