Grundsatzurteil zu Equal Pay: Frauen können sich mit Topverdienern vergleichen

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Im Streit um Lohngleichheit müssen sich Frauen nicht mehr mit dem Ausgleich zum Mittelwert zufriedengeben. Laut Bundesarbeitsgericht können sie sich bei vergleichbaren Tätigkeiten direkt an männlichen Spitzenverdienern orientieren.

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