Witwenrente: Einkommen sinkt – steigt dann sofort die Rente?

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Hinterbliebenenrente. Viele Hinterbliebene haben neben ihrer Witwen- oder Witwerrente weitere Einkünfte, beispielsweise aus einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger oder aus Vermietung und Verpachtung. Dass diese zusätzlichen Einnahmen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden, ist den meisten bekannt. Doch was passiert, wenn sich das Einkommen ändert, etwa durch Verluste im Betrieb? Das möchte eine t-online-Leserin wissen. Sie fragt: "Ich habe mit meinem Bruder ein Gewerbe (Verpachtung). Jeder Gewinn wird mit meiner Witwenrente verrechnet. Im letzten Jahr habe ich allerdings Verluste gemacht. Erhöht sich die Witwenrente dadurch wieder?" Die Antwort: Ja, das kann tatsächlich der Fall sein. Allerdings hängt es vom Zeitpunkt und von der Nachweisbarkeit des verringerten Einkommens ab. Denn die gesetzliche Rentenversicherung prüft regelmäßig, wie viel Hinterbliebene tatsächlich verdienen. Frag t-online: Gibt es Einmalzahlungen, die die Witwenrente senken? Große Witwenrente: Ab diesem Alter haben Sie Anspruch Wann und wie das Einkommen angerechnet wird "Die Rentenversicherung überprüft einmal jährlich zum 1. Juli die Höhe Ihres Einkommens", sagt Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Dabei werden bei Einkünften aus Verpachtung grundsätzlich die Einkünfte des Vorjahres herangezogen – also nicht das aktuell laufende Einkommen. Das bedeutet: Verluste oder Einkommensrückgänge aus dem laufenden Jahr wirken sich in der Regel erst im nächsten Überprüfungszeitraum auf die Rentenhöhe aus. Ausnahme möglich bei deutlich weniger Einkommen Allerdings gibt es eine Ausnahme, wenn die Einkünfte deutlich sinken. "Entstehen im Laufe des Jahres aus Ihrem Gewerbe deutlich geringere oder gar keine Einkünfte mehr, kann das sofort berücksichtigt werden", sagt Pottin. In solchen Fällen weicht die Rentenversicherung von der üblichen Regelung ab und stellt auf das aktuelle Einkommen ab, sofern der Rückgang glaubhaft nachgewiesen wird. Die Witwenrente wird dann sofort neu berechnet. Dafür sind entsprechende Unterlagen nötig. "Das neue Einkommen müssen Sie durch geeignete Unterlagen, wie zum Beispiel Bescheinigungen Ihres Steuerberaters oder des Finanzamtes, nachweisen", so Pottin weiter. Entscheidend ist dabei, wann genau die Einkommensminderung eingetreten ist. Ab diesem Zeitpunkt kann auch die Rente geändert werden. Freibetrag entscheidet über die Rentenhöhe Grundsätzlich gilt bei der Witwenrente ein monatlicher Freibetrag von derzeit 1.076,86 Euro netto. Alles, was darüber hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet . Dabei werden verschiedene Einkünfte berücksichtigt. Also nicht nur die aus Verpachtung, sondern auch beispielsweise die aus eigenen Altersrenten, Mieteinnahmen oder Nebentätigkeiten. Diese Einkommen werden auf die Witwenrente angerechnet. Pottin weist darauf hin: "Beziehen Sie neben Ihren Einkünften aus Verpachtung noch andere Einkommen, kann es aufgrund dieser Einkommen weiterhin zu einer Kürzung Ihrer Witwenrente kommen." Welche Einkünfte genau in die Berechnung einfließen, ist im Rentenbescheid aufgeführt. Wer trotzdem unsicher ist, kann sich bei der Rentenversicherung beraten lassen.
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