Krankenkasse: 66 Reformvorschläge – so teuer wird es für Patienten

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Insgesamt 66 Vorschläge zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat eine Expertenkommission an Ministerin Nina Warken übergeben. Auch für Patienten könnte es teurer werden. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch: Angesichts einer drohenden Finanzlücke von über 40 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2030 hat eine Expertenkommission insgesamt 66 Vorschläge für eine grundlegende Reform ausgearbeitet . Neben dem Bund und Leistungserbringern wie Praxen und Kliniken betreffen zahlreiche Vorschläge auch Patientinnen und Patienten. Welche Folgen die Reformvorschläge für sie haben könnten, lesen Sie im Folgenden: Ende der Mitversicherung von Ehepartnern Bereits im Vorfeld war darüber diskutiert worden , nun schlägt auch die Kommission die Abschaffung der kostenlosen Familienversicherung vor. Bislang können sich nicht oder wenig verdienende Ehe- oder Lebenspartner über den Partner in der GKV kostenlos mitversichern. Nun empfiehlt die Kommission, die beitragsfreie Mitversicherung abzuschaffen. Nur für Eltern mit Kindern unter sechs Jahren soll sie weiter gelten. Das Einsparvolumen dieser Maßnahme beziffert die Kommission auf insgesamt 4,4 Milliarden Euro. Kürzung des Krankengelds Das Krankengeld ist in den vergangenen Jahren zu einem immer größeren Ausgabenblock der Krankenkassen geworden. Rund 21,6 Milliarden Euro zahlten die Kassen hierfür 2025. Das sind 35,5 Prozent mehr als noch 2020. Jetzt schlägt die Kommission eine Kürzung vor: Statt wie bisher 70 Prozent des Bruttogehalts oder maximal 90 Prozent des Nettogehalts sollen Betroffene in Zukunft jeweils fünf Prozentpunkte weniger erhalten. Hierdurch ließen sich laut Kommission im kommenden Jahr insgesamt 1,3 Milliarden Euro einsparen. Höhere Zuzahlungen Ob Medikamente, Krankenhausbesuche oder Fahrtkosten – die Kommission möchte die Patienten stärker an den hierfür anfallenden Kosten beteiligen und die Zuzahlungsgrenzen erhöhen. Bislang müssen Patienten beispielsweise in der Apotheke für ein Medikament mindestens fünf und maximal zehn Euro aus eigener Tasche zahlen. Diese Regel besteht seit 2004. Diese Zuzahlungsbegrenzungen sollen jetzt um jeweils 50 Prozent angehoben werden, schlägt die Kommission vor. Das heißt: Für ein Medikament müssten Patienten künftig mindestens 7,50 Euro zahlen. Der Maximalbetrag würde entsprechend bei 15 Euro liegen. Künftig sollen die Zuzahlungsgrenzen zudem regelmäßig steigen, indem sie an eine Referenzgröße, etwa die Inflationsentwicklung in Deutschland, gekoppelt werden. Insgesamt hält die Kommission durch diese Maßnahme Einsparungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro für möglich. Weniger Geld für Zahnersatz Erst vor sechs Jahren wurden die Zuschüsse für Zahnersatz erhöht: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 1. Oktober 2020 einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent für die notwendige Regelversorgung. Durch ein gut gepflegtes Bonusheft kann dieser Zuschuss auf 75 Prozent steigen. Zuvor hatte der Zuschuss bei nur 50 Prozent gelegen. Diese Erhöhung könnte rückgängig gemacht werden. Die Einsparmöglichkeiten beziffert die Kommission auf 590 Millionen Euro im Jahr. Zudem könnte es künftig auch weniger Geld für kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen geben. Hierdurch ließen sich weitere 110 Millionen Euro einsparen. Keine homöopathischen Leistungen Homöopathische Leistungen, etwa die Verschreibung von Globuli, werden seitens einzelner Kassen als Sonderleistungen angeboten. Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen sollen jedoch grundsätzlich nicht mehr aus Mitteln der solidarischen Krankenversicherung erstattet werden, schreiben die Experten. Hierdurch ließen sich im kommenden Jahr etwa 40 Millionen Euro einsparen. Auch Cannabisblüten sollen Patienten künftig wieder aus eigener Tasche bezahlen. Aussetzung der Hautkrebsvorsorge Bislang können sich alle Personen ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist allerdings umstritten. Nun könnte die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung ausgesetzt werden. Einsparpotenzial: 240 Millionen Euro. Höhere Steuern Auswirkungen auf die Versicherten dürften auch Steuererhöhungen haben, für die sich die Kommission ausspricht. Neben einer Erhöhung der Tabaksteuer, die bereits 2027 zu Zusatzeinnahmen von 1,2 Milliarden führen könnte, finden sich im Kommissionsbericht auch höhere Steuern für Alkohol wieder. Dieser sei im internationalen Vergleich hierzulande gering besteuert. Hierdurch ließen sich weitere 590 Millionen Euro einnehmen. Auch die Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wird durch die Kommission befürwortet. Empfohlen wird eine nach Zuckergehalt gestaffelte Steuer. Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen dabei steuerfrei bleiben, für Getränke mit mehr als acht Gramm Zucker soll indes eine Steuer von 32 Cent je Liter aufgerufen werden. Bei Getränken, deren Zuckergehalt zwischen fünf und acht Gramm je Liter liegt, soll die Steuer 26 Cent je Liter betragen. Ziel dieser Staffelung sei es, Anreize für die Hersteller zu schaffen, den Zuckergehalt in ihren Getränken zu reduzieren. Als Vorbild gilt hier Großbritannien . Die Einnahmen einer Zuckersteuer schätzt die Kommission in den ersten Jahren auf rund 450 Millionen Euro. Sollten die Hersteller ihre Rezepte danach ändern, dürften die Einnahmen jedoch sinken. Wichtig: Beim Kommissionsbericht handelt es sich lediglich um Vorschläge. Die Politik muss nun entscheiden, welche sie davon umsetzt und wer letztlich die Kosten trägt. Ohne Reformen könnte es für die Versicherten allerdings in den kommenden Jahren deutlich teurer werden. So zeigen Berechnungen der Kommission, dass ein durchschnittlicher GKV-Versicherter im Jahr 2030 rund 680 Euro im Jahr mehr für seine Krankenversicherung zahlen müsste. Zieht man den Arbeitgeberanteil von 50 Prozent hiervor ab, blieben immer noch Mehrkosten in Höhe von 340 Euro im Jahr.
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