Kreditkarte mit Reisekrankenversicherung: Reicht das?

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Reisekrankenversicherungen. Wer gerne reist und das öfters außerhalb von Europa, sollte eine Reisekrankenversicherung abschließen. Diese sind meistens günstig und decken im Notfall hohe Behandlungskosten und den Rücktransport nach Deutschland ab. Viele Anbieter werben damit, dass ihre Kreditkartenverträge eine solche Versicherung beinhalten. Eine t-online-Leserin wollte wissen, ob der Versicherungsschutz über die Kreditkarte ausreicht. Vorsicht vor dem Kleingedruckten Die kurze Antwort lautet: Nein, er reicht meistens nicht aus. Um es genau zu wissen, müssten Sie die Konditionen der Versicherung, die mit der Kreditkarte gewährt wird, genau prüfen. Häufige Probleme, die man im Kleingedruckten mit der Reiseversicherung über eine Kreditkarte findet, sind: Die Versicherungssumme wird gedeckelt: Ein längerer Krankenhausaufenthalt kann diese Grenze schnell überschreiten. Dann bleiben Sie auf den zusätzlichen Kosten sitzen. Die Anzahl der Krankenhaustage ist begrenzt: Manche Versicherungen zahlen nur für einige Tage im Krankenhaus. Viele Krankheiten werden ausgeschlossen: Vor allem psychische Erkrankungen werden selten versichert – damit kann auch gemeint sein, dass Sie nach einem Unfall einen Schock erleiden und behandelt werden. Es werden nur "medizinisch notwendige" Leistungen gedeckt (besser wäre: "medizinisch sinnvolle" Leistungen): Diese Klausel ist häufig im Zusammenhang mit dem Rücktransport zu finden. In den seltensten Fällen ist es wirklich medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, nach Deutschland heimzukehren. Es kann also sein, dass Sie im Ausland im Krankenhaus bleiben müssen, bis Sie wieder eigenständig heimkehren können. Bestimmte Heilmethoden werden nicht anerkannt oder nur in begrenztem Maße. Es werden in der Regel nur "akute" Behandlungen versichert: Was genau als "akut" gilt, ist offen für Interpretationen und wird letztlich vom Versicherer entschieden. Man muss einen bestimmten Arzt (von der Kreditkartenfirma bestimmt) aufsuchen oder es werden bestimmte Ärzte ausgeschlossen: Häufig fallen etwa Zahnarztbesuche nicht unter den Versicherungsschutz. Es gilt eine Altersbegrenzung: Personen über 70 oder 80 Jahre werden häufig nicht mehr versichert. Fazit: Die Versicherungsbedingungen können nicht ganz eindeutig formuliert sein. Dies gibt dem Versicherer den Spielraum, den Schadensfall entsprechend "versicherungsfreundlich" zu interpretieren. Private Reisekrankenversicherungen sind nicht teuer Verbraucherschützer empfehlen daher, separat eine private Auslandsreiseversicherung abzuschließen. Diese ist meist nicht besonders teuer: Es gibt gute Versicherungen für unter zehn Euro im Jahr, Familien können sich oft zusammen für rund 30 Euro versichern. Der Leistungsumfang ist meistens besser. Eine gute Adresse zum Vergleichen verschiedener Angebote ist "Finanztip". Dort werden regelmäßig die besten Angebote verglichen und Empfehlungen ausgesprochen. Arztbesuch auf Kreuzfahrt: Wer übernimmt die Kosten? Krank in den Urlaub: So sind Sie bei Vorerkrankungen und im Alter abgesichert Kreditkartenanbieter stellen häufig ein gesamtes Paket an Versicherungen zur Verfügung, nicht nur die Auslandsreiseversicherung. Zum Beispiel sind Reiserücktrittsversicherungen, Gepäckversicherungen und Verspätungsversicherungen häufig inklusive. Auch hier lohnt sich der Blick auf die Konditionen und insbesondere auf die Höhe der Selbstbeteiligung.
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