Kei Car in Deutschland! Ich fahre den Mitsubishi Toppo BJ. Die Firma Import Werk, die sich auf den Vertrieb von Autos aus Japan spezialisiert hat, stellte dieses Exemplar für unseren Test zur Verfügung. Steigst Du mit ein? Mehr Mitsubishi-Videos findest Du in dieser Playlist: https://youtube.com/playlist?list=PLO8ZFpcbqmcWImwiYDVo1-RTYZxlI4IYV&feature=shared Diese Playlist zeigt Dir alle Klassiker-Videos bei AUTONOTIZEN: https://youtube.com/playlist?list=PLO8ZFpcbqmcV6XF8SprILJGDwNg00Vef9&feature=shared Vielen Dank an die Firma Import Werk | http://www.import-werk.de Kei Car – Zulassungs-Bestimmungen in Japan: Maximale Länge: 3,40 Meter | Maximale Breite: 1,48 Meter | Maximale Höhe 2,00 Meter Hubraum 660 ccm | Maximale Leistung 47 kW / 64 PS In japanischen Großstädten muss man auch für ein Kei Car den Nachweis eines eigenen Parkplatzes für die Zulassung vorlegen. Im ländlichen Raum entfällt diese Pflicht für die Leichtfahrzeuge. Autobahnmaut und Parkgebühren im öffentlichen Raum fallen für Kei Cars günstiger aus als für größere Fahrzeuge. Zudem gibt es Steuererleichterungen. Kapitel-Sprungmarken: 00:00 Klein aber fein?! 00:39 Was ist ein Kei Car? 01:43 Kei Car Tuning 02:08 Technische Daten, Design 03:04 Kofferraum 03:37 Innenraum, Sitzkomfort 05:35 Cockpit 06:16 Fahreindruck 08:58 Fazit Folgt AUTONOTIZEN im Netz: Website: https://autonotizen.de Facebook: https://www.facebook.com/AutoNotizen Instagram: @autonotizen.de Kamera: Jimmy Weiß Redaktion, Moderation, Schnitt: Bernd Conrad Musik via Artlist Video Copyright: autonotizen.de, Bernd Conrad Video-Reviews von AUTONOTIZEN sind unabhängig erstellte redaktionelle Berichte, ebenso wie die Artikel auf der Website. Ohne die Einladung von Automobilherstellern zu Veranstaltungen, auf denen die Fahrzeuge präsentiert werden oder die Überlassung von Testwagen wäre diese Berichterstattung aber nicht möglich. Aufgrund neuester Richtlinien wird daher dieses Video, trotz der völlig freien redaktionellen Meinungsäußerung und Gestaltung und ohne eine Zahlung, hiermit als “Werbung” gekennzeichnet.
MITSUBISHI TOPPO BJ: Kei Car Test in Deutschland! JDM-Import | Tuning
Kei Car in Deutschland! Ich fahre den Mitsubishi Toppo BJ. Die Firma Import Werk, die sich auf den Vertrieb von Autos aus Japan spezialisiert hat, stellte dieses Exemplar für unseren Test zur Verfügung. Steigst Du mit ein? Mehr Mitsubishi-Videos findest Du in dieser Playlist: https://youtube.com/playlist?list=PLO8ZFpcbqmcWImwiYDVo1-RTYZxlI4IYV&feature=shared Diese Playlist zeigt Dir alle Klassiker-Videos bei AUTONOTIZEN: https://youtube.com/playlist?list=PLO8ZFpcbqmcV6XF8SprILJGDwNg00Vef9&feature=shared Vielen Dank an die Firma Import Werk | http://www.import-werk.de Kei Car – Zulassungs-Bestimmungen in Japan: Maximale Länge: 3,40 Meter | Maximale Breite: 1,48 Meter | Maximale Höhe 2,00 Meter Hubraum 660 ccm | Maximale Leistung 47 kW / 64 PS In japanischen Großstädten muss man auch für ein Kei Car den Nachweis eines eigenen Parkplatzes für die Zulassung vorlegen. Im ländlichen Raum entfällt diese Pflicht für die Leichtfahrzeuge. Autobahnmaut und Parkgebühren im öffentlichen Raum fallen für Kei Cars günstiger aus als für größere Fahrzeuge. Zudem gibt es Steuererleichterungen. Kapitel-Sprungmarken: 00:00 Klein aber fein?! 00:39 Was ist ein Kei Car? 01:43 Kei Car Tuning 02:08 Technische Daten, Design 03:04 Kofferraum 03:37 Innenraum, Sitzkomfort 05:35 Cockpit 06:16 Fahreindruck 08:58 Fazit Folgt AUTONOTIZEN im Netz: Website: https://autonotizen.de Facebook: https://www.facebook.com/AutoNotizen Instagram: @autonotizen.de Kamera: Jimmy Weiß Redaktion, Moderation, Schnitt: Bernd Conrad Musik via Artlist Video Copyright: autonotizen.de, Bernd Conrad Video-Reviews von AUTONOTIZEN sind unabhängig erstellte redaktionelle Berichte, ebenso wie die Artikel auf der Website. Ohne die Einladung von Automobilherstellern zu Veranstaltungen, auf denen die Fahrzeuge präsentiert werden oder die Überlassung von Testwagen wäre diese Berichterstattung aber nicht möglich. Aufgrund neuester Richtlinien wird daher dieses Video, trotz der völlig freien redaktionellen Meinungsäußerung und Gestaltung und ohne eine Zahlung, hiermit als “Werbung” gekennzeichnet.