NEO-NAZI-SZENE: Fall Liebich beschäftigt Justiz! Per Selbstbestimmungsgesetz ins Frauengefängnis? Am Oberlandesgericht Naumburg fällt heute eine richtungsweisende Entscheidung im Fall Mala Svenja Liebich, die bislang als Sven Liebig wegen Volksverhetzung und übler Nachrede zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Nach der Eintragung als Frau gemäß dem Selbstbestimmungsgesetz, stellt sich nun die Frage: Muss Liebig im Falle einer endgültigen Verurteilung in ein Frauengefängnis? Der MDR-Reporter Lutz Stordel, der den Prozess begleitet, beschreibt die Lage als beispiellos: „Einen solchen Fall gab es in Deutschland noch nicht.“ Während sich Liebich als Frau registrieren ließ, zeigen die letzten Fotos weiterhin einen Mann mit Vollbart – ein äußerlicher Wandel sei nicht erkennbar. Kritiker werfen Liebich daher die gezielte Ausnutzung des Selbstbestimmungsgesetzes vor, um Vorteile im Strafvollzug zu erlangen. Das Justizministerium in Magdeburg zeigt sich nach Stordels Angaben ratlos, und auch die Staatsanwaltschaft prüft noch, ob ein Missbrauch der neuen Regelung vorliegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist der Fall geeignet, rechtliche Präzedenzwirkung zu entfalten – insbesondere im Spannungsfeld zwischen Genderrecht und Strafvollzug. Brisant: In der Vergangenheit trat Liebig als extrem rechter Agitator auf, geriet wegen seiner Hetze gegen Homosexuelle in die Schlagzeilen – und legt nun großen Wert darauf, als Frau angesprochen zu werden. „Das macht das Ganze eben wirklich so verrückt“, kommentiert Stordel. Ein Urteil wird für heute erwartet – doch selbst bei einer Bestätigung der Strafe ist unklar, in welcher Justizvollzugsanstalt Liebich diese verbüßen müsste. #weltnachrichtensender #rechtsextremismus #neonazis #liebich Abonniere den WELT YouTube Channel https://www.youtube.com/WELTVideoTV WELT DOKU Channel https://www.youtube.com/c/WELTDoku WELT Podcast Channel https://www.youtube.com/c/WELTPodcast WELT Netzreporter Channel https://www.youtube.com/c/DieNetzreporter Der WELT Nachrichten-Livestream http://bit.ly/2fwuMPg Die Top-Nachrichten auf WELT.de http://bit.ly/2rQQD9Q Die Mediathek auf WELT.de http://bit.ly/2Iydxv8 WELT Nachrichtensender auf Instagram https://www.instagram.com/welt.nachrichtensender/ WELT auf Instagram https://www.instagram.com/welt/ In eigener Sache: Wegen des hohen Aufkommens unsachlicher und beleidigender Beiträge können wir zurzeit keine Kommentare mehr zulassen. Danke für euer Verständnis - das WELT-Team Video 2025 erstellt
NEO-NAZI-SZENE: Fall Liebich beschäftigt Justiz! Per Selbstbestimmungsgesetz ins Frauengefängnis?
NEO-NAZI-SZENE: Fall Liebich beschäftigt Justiz! Per Selbstbestimmungsgesetz ins Frauengefängnis? Am Oberlandesgericht Naumburg fällt heute eine richtungsweisende Entscheidung im Fall Mala Svenja Liebich, die bislang als Sven Liebig wegen Volksverhetzung und übler Nachrede zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Nach der Eintragung als Frau gemäß dem Selbstbestimmungsgesetz, stellt sich nun die Frage: Muss Liebig im Falle einer endgültigen Verurteilung in ein Frauengefängnis? Der MDR-Reporter Lutz Stordel, der den Prozess begleitet, beschreibt die Lage als beispiellos: „Einen solchen Fall gab es in Deutschland noch nicht.“ Während sich Liebich als Frau registrieren ließ, zeigen die letzten Fotos weiterhin einen Mann mit Vollbart – ein äußerlicher Wandel sei nicht erkennbar. Kritiker werfen Liebich daher die gezielte Ausnutzung des Selbstbestimmungsgesetzes vor, um Vorteile im Strafvollzug zu erlangen. Das Justizministerium in Magdeburg zeigt sich nach Stordels Angaben ratlos, und auch die Staatsanwaltschaft prüft noch, ob ein Missbrauch der neuen Regelung vorliegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist der Fall geeignet, rechtliche Präzedenzwirkung zu entfalten – insbesondere im Spannungsfeld zwischen Genderrecht und Strafvollzug. Brisant: In der Vergangenheit trat Liebig als extrem rechter Agitator auf, geriet wegen seiner Hetze gegen Homosexuelle in die Schlagzeilen – und legt nun großen Wert darauf, als Frau angesprochen zu werden. „Das macht das Ganze eben wirklich so verrückt“, kommentiert Stordel. Ein Urteil wird für heute erwartet – doch selbst bei einer Bestätigung der Strafe ist unklar, in welcher Justizvollzugsanstalt Liebich diese verbüßen müsste. #weltnachrichtensender #rechtsextremismus #neonazis #liebich Abonniere den WELT YouTube Channel https://www.youtube.com/WELTVideoTV WELT DOKU Channel https://www.youtube.com/c/WELTDoku WELT Podcast Channel https://www.youtube.com/c/WELTPodcast WELT Netzreporter Channel https://www.youtube.com/c/DieNetzreporter Der WELT Nachrichten-Livestream http://bit.ly/2fwuMPg Die Top-Nachrichten auf WELT.de http://bit.ly/2rQQD9Q Die Mediathek auf WELT.de http://bit.ly/2Iydxv8 WELT Nachrichtensender auf Instagram https://www.instagram.com/welt.nachrichtensender/ WELT auf Instagram https://www.instagram.com/welt/ In eigener Sache: Wegen des hohen Aufkommens unsachlicher und beleidigender Beiträge können wir zurzeit keine Kommentare mehr zulassen. Danke für euer Verständnis - das WELT-Team Video 2025 erstellt