Beim Heizungsgesetz tickt die Uhr, die Koalition ringt noch um eine Einigung. Und auch bei der geplanten Grüngasquote für Bestandsheizungen bleiben noch viele offene Fragen. Die Bundesregierung hat noch immer keinen Referentenentwurf für das neue Heizungsgesetz – das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) – vorgelegt. Am Mittwoch sagte Frank Wetzel, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, bei einer Stadtwerke-Tagung des "Handelsblatts" zwar, dass Union und SPD "ganz kurz vor einer Einigung" stünden; ein Kabinettsbeschluss vor Ende April scheint dennoch fraglich, obwohl das Gesetz kürzlich im Kabinettszeitplan für den 29. April auf der Agenda stand. Dabei drängt die Zeit, zumindest aus Sicht von CDU und CSU . Denn zum 30. Juni 2026 wird ein Teil des heute noch gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern scharf gestellt: das Einbauverbot für neue, fossilbetriebene Öl- und Gasheizungen. Genau das will die Union im neuen Gesetz wieder rückgängig machen, der Einbau einer Fossilheizung soll wieder erlaubt sein. Dazu braucht es aber noch vor dem 1. Juli ein fertiges Gesetz, das sowohl durch Kabinett, Verbändeanhörung, Bundestag und Bundesrat gegangen ist. Vermieter sollen einen Teil der Heizkosten für Öl und Gas zahlen Dass das bis zur Sommerpause geschafft sein wird, daran zweifeln in der Heizungsbranche immer mehr. Verstreicht diese Frist, greift das Einbauverbot im GEG in rund 80 Großstädten in Deutschland . Dort dürften Eigentümer – zumindest übergangsweise – nur noch Heizungen einbauen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zentraler Streitpunkt zwischen Union und SPD ist noch immer das Thema Mieterschutz . Die SPD möchte verhindern, dass Eigentümer eine neue Gas- oder Ölheizung installieren, die teureren Brennstoffkosten aber die Mieter zahlen müssen. Stattdessen soll eine Regelung gefunden werden, nach der der Vermieter einen Teil der Heizkosten übernehmen muss, wenn er sich gegen eine moderne, klimafreundliche Heizung entscheidet. Wie diese Regel genau aussehen soll, ist wohl Gegenstand intensiver Beratungen zwischen Union und SPD. Wetzel nannte am Mittwoch keine Details, verwies aber auf das CO2-Aufteilungsgesetz, das einen ähnlichen Mechanismus beinhaltet. So müssen Vermieter, die ihr Eigentum nicht sanieren und dadurch die Mieter mit dem immer weiter steigenden CO2-Preis alleine lassen, einen Teil der Kosten tragen. Der Anteil der vom Vermieter zu tragenden Kosten richtet sich nach der Effizienzklasse des Gebäudes. CO2-Aufteilungsgesetz: So viel zahlen Mieter und Vermieter Neuer CO2-Preis in der EU: So hoch wird dieser ab 2028 sein Grüngasquote kommt im Sommer Staatssekretär Wetzel bestätigte auf der Stadtwerke-Tagung erstmals offiziell den Zeitplan für die sogenannte Grüngasquote, die für Bestandsheizungen ab 2029 eingeführt werden soll. Wie schon von t-online berichtet, sollen im Sommer Eckpunkte für die Grüngasquote vorgelegt werden . "Es gibt keinen Grund, das zu überstürzen", so Wetzel. Danach würden die Eckpunkte in ein neues Gesetz gegossen, das die schrittweise Vergrünung von Gas einleiten soll. Viele Details zur Grüngasquote bleiben aber noch offen. So ist unklar, ob die Bio-Treppe, die für neue Fossilheizungen ab 2029 eingeführt wird, auf die Grüngasquote anrechenbar sein soll. Für Eigentümer und Versorger noch viel wichtiger ist die Frage, wer die Einhaltung der Quoten kontrollieren soll – und was droht, wenn sie nicht eingehalten werden? Was passiert, wenn ein Versorger trotz eigener Bemühungen nicht genügend grüne Gase beschaffen kann? Aus Sicht der Gasversorger ist auch zu klären, welche grünen Gase denn erlaubt sein werden und ob die genaue Zusammensetzung vorgegeben wird. Nach wie vor ist außerdem offen, was die Ökogase kosten werden und wie sich das auf die Heizkosten für Gasheizungsbesitzer niederschlägt. Bis zum Sommer muss die Bundesregierung all diese Fragen zumindest in Ansätzen klären, damit sich Eigentümer auf die neuen Bedingungen einstellen können. Solange das GMG und die Grüngasquote nicht vorliegen, droht weiterer Stillstand in den deutschen Heizungskellern.