Notfallordner: So ist Ihre Bankvollmacht wirklich auffindbar

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Eine Bankvollmacht sollte im Notfall schnell griffbereit sein. Im Notfallordner muss die Vollmacht gut sichtbar hinterlegt werden. Plötzliche Krankheitsfälle, ein Unfall oder sogar der eigene Tod führen dazu, dass Betroffene nicht mehr handlungsfähig sind. In solchen Fällen sind Familienangehörige gefragt. Sie finden im Notfallordner die wichtigsten Unterlagen. Eine Bankvollmacht gehört dazu, um die finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Wie wird die Vollmacht im Notfallordner aufbewahrt? Einen Notfallordner sollte man in verschiedene Kategorien aufteilen, damit alles schnell auffindbar ist. Im besten Fall teilen Trennblätter die Unterlagen in die entsprechenden Kategorien ein. Die Bankvollmacht sollte in einer Dokumentenhülle gut sichtbar unter der Kategorie "Finanzen" platziert sein. Legen Sie für Ihren Notfallordner ein Inhaltsverzeichnis an und kennzeichnen Sie die Bankvollmacht im Inhaltsverzeichnis. Bevollmächtigte Person informieren Die bevollmächtigte Person muss darüber informiert werden, dass eine Bankvollmacht vorhanden ist und sie bevollmächtigt ist. Am besten geben Sie der Person auch eine Kopie der Bankvollmacht und die Information, wo Sie den Notfallordner aufbewahren. Lesen Sie auch: Kontovollmacht erteilen: Das sollten Sie beachten Auch interessant: Nach der Trennung: So sichern Sie Ihre Finanzen Was ist mit einer Bankvollmacht möglich? Mit einer Bankvollmacht kann eine vertraute Person über das Konto verfügen, ohne dass der Inhaber jedes Mal erneut ausdrücklich zustimmen muss. Mit der Vollmacht sind grundsätzlich die folgenden Aktivitäten möglich: Entgegennahme von Kontoauszügen, Abrechnungen und weiteren Mitteilungen Erteilung und Änderung von Zahlungsaufträgen und Einzugsaufträgen Verfügung über Ihr Guthaben auf dem Girokonto Inanspruchnahme der für das Girokonto eingeräumten Überziehungsmöglichkeiten Was ist eine Bankvollmacht? Mit dem Dokument bevollmächtigen Kontoinhaber eine ihnen vertraute Person, Bankgeschäfte in ihrem Namen zu erledigen. Eine solche Vollmacht können sie an ihren Ehepartner, ein volljähriges Kind, weitere volljährige Angehörige, aber auch an eine andere vertraute Person wie einen Freund erteilen. Eine Bankvollmacht beantragt man bei der entsprechenden Bank. Lesen Sie hier mehr dazu. Sie gilt zumeist über den Tod hinaus. Jederzeit kann eine Bankvollmacht ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
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