Warum das "versteckte Unterkonto" beim Pfändungsschutzkonto so wichtig ist – und was das für Ihr Geld bedeutet. Für Besitzer eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) spielt auch das sogenannte Zusatzkonto eine Rolle. Dort wird das Geld gesammelt, das über dem Freibetrag liegt und von Ihnen nicht genutzt wurde. Erfahren Sie hier, wann dieses Guthaben an die Gläubiger weitergeleitet wird. Freibetrag beim P-Konto überschritten – das passiert jetzt Alleinstehende ohne besondere Kosten und Unterhaltsverpflichtungen haben ab dem Jahr 2025 einen monatlichen Pfändungsfreibetrag von 1.560 Euro. Bis zu diesem Betrag können Sie über das Geld auf Ihrem P-Konto frei verfügen. Sind Sie unterhaltspflichtig, ist es auf Antrag möglich, den Freibetrag zu erhöhen. Für überschüssiges Guthaben auf dem P-Konto gilt: Alles, was über dem monatlich geschützten Freibetrag liegt, wird nicht sofort gepfändet. Stattdessen landet es auf einem sogenannten Auskehrungskonto, einem Unterkonto des P-Kontos. Dort bleibt es vorübergehend gesichert. Im nächsten Monat wird das Geld zurück auf das P-Konto gebucht und gilt dann erneut als Einkommen. Nutzen Sie es weiterhin nicht, kann es im dritten Monat an die Gläubiger gehen. Beispiel: Anna hat einen Pfändungsfreibetrag von 1.560 Euro. Im Februar hat sie Einkünfte in Höhe von 1.700 Euro. Sie überschreitet den Freibetrag ihres P-Kontos um 140 Euro, die auf das Auskehrungskonto transferiert werden. Zum Monatswechsel im März wird dieses Geld in Form von Guthaben wieder dem P-Konto gutgeschrieben. Für den Monat März dürfte Anna jetzt nur noch 1.420 Euro Einkommen haben, sonst überschreitet sie den Freibetrag des P-Kontos erneut. Eine Auszahlung an die Gläubiger erfolgt frühestens im dritten Monat. Das liegt daran, dass die Beträge auf dem sogenannten Auskehrungskonto zunächst als Puffer dienen: Sie sollen Einkommensschwankungen ausgleichen und stehen Ihnen im Folgemonat noch einmal zur Verfügung. Bleibt das Geld jedoch länger unangetastet und überschreiten Ihre Einnahmen erneut den Freibetrag, darf die Bank den überschüssigen Betrag an die Gläubiger weiterleiten. Guthaben auf dem P-Konto ohne Pfändung Bestehen keine aktuellen Pfändungen mehr, können Sie über Ihr gesamtes Guthaben auf dem P-Konto frei verfügen. Freibeträge spielen dann keine Rolle. Auch höhere Beträge stehen Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung. Dennoch ist es sinnvoll, das P-Konto wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln, sobald keine neuen Pfändungen zu erwarten sind. Denn der P-Konto-Vermerk wird an die Schufa gemeldet und kann sich negativ auf Ihren Score auswirken. Mit der Rückumwandlung verbessern Sie Ihre Bonität. Um ein Pfändungsschutzkonto zu löschen, ist ein aktiver Antrag bei der Bank erforderlich. P-Konto einmalig überschritten – was passiert mit dem Geld? Oft kommt es bei einmaligen Sonderzahlungen vor, dass der Freibetrag eines P-Kontos überschritten wird. Typische Beispiele sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen. In diesem Fall wird das übersteigende Guthaben zum Monatsende automatisch auf das Auskehrungskonto verschoben. Wichtig zu wissen: Ist Ihr Freibetrag durch das laufende Einkommen bereits vollständig ausgeschöpft, benötigen Sie einen Freigabeantrag beim Vollstreckungsgericht, um auf diese Sonderzahlung zugreifen zu können. Wird der Antrag bewilligt, steht Ihnen das Geld zur freien Verfügung. Auch wenn es zunächst auf dem Auskehrungskonto geparkt wird, bleibt es bis zu drei Monate lang verfügbar. Erst danach darf die Bank den überschüssigen Betrag an die Gläubiger weiterleiten.