Für den Wechsel der Kfz-Versicherung gibt es einen Stichtag. Doch im Schadensfall greift ein Sonderkündigungsrecht. Sollte man das nutzen? Nach einem Schaden am Fahrzeug können Sie sofort Ihre Kfz-Versicherung wechseln . Doch lohnt sich das in jedem Fall? Die Unterschiede in Preis, Leistung und Service sind hoch. Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht im Schadensfall? Es gibt einige Fälle, in denen bei der Kfz-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht greift. Beim Wechsel des Fahrzeuges , einer Erhöhung der Beiträge oder einem Schadensfall tritt der 30. November als einzig möglicher Wechsel-Stichtag außer Kraft. Das Sonderkündigungsrecht im Schadensfall greift, sobald der Versicherer den Schaden bezahlt hat. Die Wechselfrist der Versicherung per Sonderkündigungsrecht beträgt einen Monat und beginnt, wenn die alte Versicherung die Mitteilung über den Abschluss der Regulierung des Schadensfalls dem Versicherer zugestellt hat. Im Kündigungsschreiben muss als Grund des Versicherungswechsels "nach Schaden" angegeben werden. Auch Versicherer dürfen kündigen Nicht nur Kfz-Halter haben im Schadensfall ein Recht, außer der Reihe zu kündigen. Viele Versicherer wissen nicht, dass sie auch von der Gesellschaft selbst gekündigt werden können. Es gilt ebenfalls eine Frist von vier Wochen ab Abschluss der Schadensregulierung. In der Praxis kommt es allerdings selten vor, dass Versicherer vom Sonderkündigungsrecht im Schadensfall Gebrauch machen. Kfz-Versicherung wechseln : Wann sich der Wechsel lohnt Preis für Versicherung steigt : So können sie bis zu 32 Prozent sparen Wann lohnt es sich nicht, nach einem Schaden die Versicherung zu wechseln? Nicht immer ist es ratsam, die Versicherung im Schadensfall zu kündigen. Wer einen Schaden verursacht, erhält eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Das bedeutet höhere Beiträge. Wurde mit dem Versicherer ein Rabattschutz vereinbart, entfällt die Rückstufung. Diese Regelung greift aber nur beim aktuellen Versicherer. Wechseln Sie die Versicherung, stuft Sie der neue Anbieter in der Regel zurück. Kündigungen sind zudem nur ratsam, wenn Sie zuvor abgeklärt haben, ob das Fahrzeug in der Haftpflicht mit Versicherungssummen zwischen 50 und 100 Millionen Euro abgedeckt ist und auch im Kaskobereich versichert werden kann. Bei teuren und ausgefallenen Fahrzeugmodellen kann es unter Umständen zu Problemen kommen, besonders beim Kaskoschutz.