Steuer-Abgaben im Vergleich: Diese Städte belasten Bürger am meisten

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Hundesteuer bis Grundsteuer: Wie viel Bürger zahlen, hängt stark davon ab, wo sie wohnen. Eine neue Auswertung zeigt, welche Abgaben besonders ins Gewicht fallen. Ob für das Grundstück, den Stellplatz vor der Haustür oder die Übernachtung im Hotel: Kommunale Steuern und Gebühren sind ein fester Bestandteil des Alltags – egal, ob man Bewohner einer Stadt, Unternehmer oder Tourist ist. Doch wie hoch sie ausfallen, unterscheidet sich in Deutschland deutlich. Das zeigt die neue Kommunale Datenbank 2025 des Bundes der Steuerzahler (BdSt), deren Ergebnisse t-online exklusiv vorliegen. Für 197 Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern hat der Verband die wichtigsten Abgaben verglichen – mit teils großen Unterschieden. Hundesteuer: Vom Nulltarif bis 1.200 Euro Ein breites Spektrum zeigt sich zum Beispiel bei der Hundesteuer : Während Halter in Mainz für den ersten Hund 186 Euro im Jahr zahlen, ist dieser in Ahlen komplett kostenlos. Vergleichsweise günstig ist die Hundesteuer auch in Passau (30 Euro), Gronau (42 Euro), Aschaffenburg und Schweinfurt (jeweils 50 Euro). Der Durchschnitt liegt bei 107 Euro für den ersten Hund, für den zweiten bei 259 Euro, für den dritten werden im Schnitt 431 Euro fällig. Für "gefährliche Hunde" erheben manche Kommunen mehr als 1.000 Euro jährlich. Spitzenreiter ist hier Solingen mit 1.200 Euro, gefolgt von Nürnberg (1.056 Euro) und Remscheid (1.020 Euro). Laut BdSt ist die Abgabe "ein bürokratisches Fossil": Sie trägt im Schnitt nur 0,3 Prozent zum kommunalen Steueraufkommen bei, verursacht aber hohen Verwaltungsaufwand. Länder wie Frankreich oder Schweden haben sie längst abgeschafft. Immerhin hat Zwickau als einzige Stadt ihren Satz für den ersten Hund gesenkt, von 120 auf 108 Euro. In acht Prozent der untersuchten Kommunen dagegen stiegen die Tarife, etwa in Gütersloh (+ 50 Euro), Kiel (+ 24 Euro), Frechen (+ 21 Euro) und Detmold (+ 21 Euro). Lesen Sie auch: Hier zahlen Sie 2025 besonders hohe Hundesteuer Wer die Regeln kennt, kann aber sparen: Manche Städte gewähren Steuererleichterungen für Hilfs-, Dienst- oder Rettungshunde, für Tierheim-Adoptionen oder für Halter mit Hundeführerschein. Auch Empfänger von Sozialleistungen profitieren teilweise von Ermäßigungen. Bettensteuer: Städte entdecken Touristen als Geldquelle Während die klassische Kurtaxe meist touristische Regionen betrifft, erhebt mittlerweile fast jede zweite Großstadt eine Übernachtungssteuer. 42 Städte kassieren sie – neu dabei sind Essen und Karlsruhe. Spitzenreiter sind Dortmund und Flensburg mit 7,5 Prozent Aufschlag auf den Übernachtungspreis. In Hamburg und Hannover gilt ein fester Betrag von bis zu 4 Euro pro Nacht. Bayern untersagt diese Steuer per Landesgesetz. Reisekosten 2025: Wo Urlauber die höchste Kurtaxe berappen müssen Der BdSt kritisiert, dass diese Abgabe oft weniger der Tourismusförderung als der reinen Einnahmensteigerung diene – mit Nachteilen für Betriebe, die die Steuer erklären, einziehen und abführen müssen, und für Gäste, die mit steigenden Preisen konfrontiert sind. Grundsteuer: Flickenteppich nach der Reform Die Grundsteuer B, die Eigentümer seit 2025 nach neuen Modellen zahlen , sorgt ebenfalls für ungleiche Belastungen. Während manche Länder das Bundesmodell anwenden, haben andere eigene Wege gewählt – vom Flächenmodell (Baden-Württemberg) bis zum Wohnlagenmodell (Bayern). Das Ergebnis ist laut BdSt "ein bunter Flickenteppich". Einige Städte wie Hannover, Braunschweig oder Mainz verzeichnen demnach zweistellige Millionen-Mehreinnahmen, andere wie Frankfurt und Stuttgart halten ihr Aufkommen konstant. Besonders hoch ist die geplante Pro-Kopf-Belastung in Darmstadt (416 Euro), Witten (350 Euro) und Mülheim an der Ruhr (349 Euro), während Greifswald (89 Euro), Jena (109 Euro) und Weimar (119 Euro) zu den günstigsten Städten zählen. Großes Ranking: In diesen Städten ist die Grundsteuer am höchsten Offiziell sollte die Reform aufkommensneutral sein. Die Städte sollten dadurch also unterm Strich nicht mehr einnehmen als vorher. In der Praxis, so der Steuerzahlerbund, hätten jedoch viele Kommunen die Gelegenheit genutzt, ihre Kassen nachzujustieren. Zweitwohnungssteuer: keine einheitliche Regelung Ob Studierende, Berufspendler oder Wochenendhausbesitzer: Viele zahlen eine Zweitwohnungssteuer. Von 197 untersuchten größeren Städten in Deutschland erheben 104 eine solche Steuer. Die meisten von ihnen (99) berechnen sie auf Basis der Nettokaltmiete. Es gibt aber auch andere Modelle, bei denen die Abgaben nach Wohnungsgröße gestaffelt sind. In manchen Städten spielen auch Bodenrichtwert, Baujahr oder zeitweise Vermietung eine Rolle. Gut zu wissen: Wann Sie Steuern auf den Zweiwohnsitz zahlen müssen Die höchsten Steuern zahlen Zweitwohnungsinhaber am Bodensee: In Konstanz und in Friedrichshafen werden 35 Prozent der Nettokaltmiete fällig. Auch Baden-Baden langt kräftig zu: Für den Anteil des jährlichen Mietaufwands bis 2.500 Euro werden 20 Prozent, bis 5.000 Euro 27,5 Prozent und darüber 35 Prozent der Nettokaltmiete fällig. Teuer sind Zweitwohnungen auch in Berlin, Potsdam, Regensburg und Wilhelmshaven mit je 20 Prozent, sowie in München, Hildesheim und Neumünster mit je 18 Prozent der Nettokaltmiete. Der Bund der Steuerzahler sieht die derzeitige Erhebungspraxis der Zweitwohnungsteuer kritisch: Die Festlegung des Steuermaßstabes führe immer wieder zu Auseinandersetzungen vor den Gerichten. Eine wirklich gerechte Erhebung dieser Steuer gebe es nicht. Verpackungssteuer: Wenig Ertrag, viel Aufwand Neben den bekannten kommunalen Steuern gewinnen neue Formen der Finanzierung an Bedeutung. Dazu zählt etwa die Verpackungssteuer , die in einigen Städten auf Einwegbecher oder Take-away-Verpackungen erhoben wird. Bislang erheben sie nur Tübingen und Konstanz, doch weitere Städte denken über eine Einführung nach . Bayern hat die Steuer allerdings bereits per Landesgesetz verboten. Mit der Verpackungssteuer sollen in beiden Städten jeweils 50 Cent auf Einweggeschirr und -verpackungen anfallen, also Kaffeebecher, Pappteller oder Pizzakartons, sowie 20 Cent für Einwegbesteck und Hilfsmittel wie Messer, Eislöffel oder Trinkhalme. Insgesamt rechnet Tübingen für 2025 dadurch mit Einnahmen von 800.000 Euro, Konstanz mit 300.000 Euro. Der BdSt kritisiert, dass die Verpackungssteuer einen überschaubaren Ertrag bei hohem Verwaltungsaufwand bringe. Auch sei offen, ob die Steuer wirklich die beabsichtigte Lenkungswirkung habe, den Müll im öffentlichen Raum zu reduzieren. Terrassengebühren für jeden Quadratmeter Sonne Und noch eine Abgabe belastet Gastronomen in vielen Städten: die Terrassengebühr für die Nutzung öffentlicher Flächen. Im Durchschnitt zahlt ein Musterbetrieb mit 25 Quadratmetern Außenfläche rund 642 Euro pro Saison. Die mit 1.925 Euro höchsten Gebühren erhebt München, dicht gefolgt von Bonn, wo der Musterbetrieb von Mai bis September 1.812,50 Euro zahlen muss. Ebenfalls deutlich überdurchschnittlich sind die Gebühren in Trier (1.562,50 Euro) und Speyer (1.375 Euro) sowie in Hannover (1.476,50 Euro) und Salzgitter (1.363,75 Euro). Vergleichsweise günstig lässt sich eine Außengastronomie dagegen im sächsischen Plauen betreiben: Dort kostet die Saison nur 30 Euro. Auch Görlitz verlangt mit 62,50 Euro wenig, ebenso Dessau-Roslau (100 Euro), Wilhelmshaven und Rheine (beide 125 Euro). Komplett gebührenfrei sind Terrassen lediglich in acht der untersuchten Kommunen: Elmshorn, Garbsen, Sindelfingen, Iserlohn, Herten, Ahlen, Velbert und Willich sehen bisher von einer solchen Gebühr ab. Ginge es nach dem Bund der Steuerzahler, dürfte die Liste kräftig wachsen. Er rät Städten und Gemeinden zu einem Verzicht auf Terrassengebühren, um die Innenstädte zu beleben. Das sei beispielsweise in Ahlen gelungen, wo diese Gebühr Ende 2020 abgeschafft wurde. Anwohnerparken: keine bundesweite Obergrenze mehr Auch beim Parken auf öffentlichem Grund herrschen große Unterschiede. Galt bis 2020 noch eine bundesweit einheitliche Obergrenze für Anwohnerparkgebühren in Höhe von 30,70 Euro pro Jahr , können die Bundesländer inzwischen frei entscheiden. Nur Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein halten weiter an der alten Grenze fest. In allen anderen Bundesländern können die Städte und Gemeinden selbst bestimmen, ob sie Gebühren erheben. Manche tun das gar nicht, weil sie keine Anwohnerparkzonen haben, andere erheben eine Einheitsgebühr, wieder andere gestalten die Gebühr variabel. Bei den Städten mit Einheitsgebühren halten sich 67 Prozent an die frühere Höchstgebühr von 30,70 Euro im Jahr, einige bleiben sogar darunter. Die höchsten einheitlichen Anwohnerparkgebühren verlangen Bad Homburg, Bonn und Hameln mit je 360 Euro im Jahr. Besonders hohe variable Gebühren erheben Stuttgart mit bis zu 400 Euro, Kaiserslautern mit bis zu 250 Euro und Detmold mit bis zu 240 Euro im Jahr. Ermäßigungen gibt es dort zum Beispiel für Elektroautos oder für Autofahrer mit niedrigem Einkommen. Schulden belasten viele Städte Die Höhe der Abgaben ist auch ein Spiegelbild der Finanzlage der Städte. Laut der Analyse beläuft sich die Gesamtverschuldung der untersuchten Städte auf über 166 Milliarden Euro, das entspricht 4.844 Euro Schulden pro Einwohner. Auch hier sind die Unterschiede erheblich: Während Garbsen mit 433 Euro die geringste Pro-Kopf-Verschuldung aufweist, führt Darmstadt diese Statistik mit rund 17.680 Euro Schulden pro Kopf an. Die Kommunale Datenbank soll mehr Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit schaffen. Bürgerinnen und Bürger können dort nachsehen, wie ihre Stadt im Vergleich abschneidet und welche Abgaben besonders stark zu Buche schlagen.
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