Steuererklärung: Das müssen Sie zur Steuerpflicht bei zwei Jobs wissen

latest news headlines 6 std vor
Flipboard
Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um einen Zweitjob und die Steuererklärung. Ein IT-Administrator ist werktags bei einem Mittelständler angestellt und übernimmt abends Aufgaben für ein Start-up. Eine Erzieherin teilt sich ihre Wochenstunden auf zwei Kitas unterschiedlicher Träger auf. Ein Lehrer unterrichtet vormittags und nachmittags an einer Musikschule. Zwei sozialversicherungspflichtige Jobs zu haben, ist keine Seltenheit. Doch, so fragte ein t-online-Leser, muss dann zwingend eine Steuererklärung gemacht werden? "Wenn Sie im letzten Jahr zwei Jobs gleichzeitig hatten, sind Sie in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben", sagt Melanie Holz, Steuerexpertin bei Wiso Steuer . "Das gilt vor allem, wenn Sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bekommen haben." Meist wird dabei einer der Jobs automatisch in Steuerklasse 6 eingeordnet. Das bedeutet: Für diesen Job gelten keine Freibeträge, wodurch oft mehr Lohnsteuer einbehalten wird. Lesen Sie hier mehr dazu. Trotzdem kann es laut Holz sein, dass durch die Kombination der beiden Einkommen insgesamt zu wenig oder manchmal auch zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde. Steuererklärung 2024: Welche Ausgaben Sie unbedingt absetzen sollten Lesen Sie auch: Wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen Finanzamt rechnet nach "Das Finanzamt verlangt deshalb bei mehreren gleichzeitigen Arbeitsverhältnissen immer eine Steuererklärung", so die Expertin. Das kann sich für Sie auch lohnen: Denn die Behörde rechnet alles zusammen und prüft, ob Sie noch Steuern nachzahlen müssen oder vielleicht eine Erstattung bekommen – zum Beispiel wegen Werbungskosten oder anderen Abzügen. Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit Wiso Steuer machen, können Sie einfach beide Jobs im Bereich "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre" unter "Lohnsteuerbescheinigungen" eintragen. Die Software fasst die Angaben automatisch zusammen und zeigt Ihnen sofort, ob am Ende eine Nachzahlung oder Rückerstattung herauskommt. "So wissen Sie frühzeitig, worauf Sie sich einstellen können", so Holz. Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn Ihr zweiter Job ein Minijob war, der pauschal versteuert wurde, müssen Sie diesen gar nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
Aus der Quelle lesen