Im Zuge einer Pfändung darf Ihnen nicht Ihr gesamtes Einkommen genommen werden – besonders, wenn Kinder versorgt werden müssen. Wer Schulden hat, muss oft jeden Euro umdrehen und so gibt es klare Grenzen, wie viel gepfändet werden darf. Verdienen Sie netto weniger als 1.560 Euro im Monat, ist eine Pfändung unzulässig – vorausgesetzt, Sie haben ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet. Dieser Betrag stellt das Existenzminimum dar, das Ihnen zum Leben bleibt. Doch was passiert, wenn Sie nicht nur sich selbst versorgen, sondern auch für Ihre Kinder aufkommen müssen? Die Pfändungstabelle gibt Aufschluss Das Bundesgesetzblatt veröffentlicht jedes Jahr die aktuellen Pfändungsfreigrenzen. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können Sie die vollständige Pfändungstabelle einsehen. Sie zeigt genau, wie viel vom Nettoeinkommen gepfändet werden darf – abhängig von der Höhe Ihres Einkommens und der Zahl der Personen, denen Sie unterhaltspflichtig sind. Unpfändbare Einkommensanteile werden nicht mitgerechnet Liegt Ihr Einkommen über dem Existenzminimum, steigt der pfändbare Anteil stufenweise an. Beispiel: Sie sind alleinstehend und haben ein pfändungsrelevantes Einkommen – sprich: der Teil Ihres Einkommens, der tatsächlich für eine Pfändung herangezogen werden kann – von 2.470 Euro im Monat (nach Abzug unpfändbarer Bestandteile wie Gefahrenzulagen). Laut Pfändungstabelle sind davon 640,50 Euro pfändbar. Sorgen Sie für eine unterhaltspflichtige Person, sinkt der Betrag auf 164,89 Euro. Bei zwei unterhaltspflichtigen Kindern bleiben Ihnen fast alle Einkünfte: In dem Fall wären nur noch 1,49 Euro pfändbar. Obergrenze beachten Ein Einkommen von 4.766,99 Euro ist derzeit als Obergrenze der Pfändungsfreibeträge festgelegt. Jeder Euro darüber ist voll pfändbar. Mit einem P-Konto die Sperrung verhindern Wurde Ihr Konto gesperrt und das Geld gepfändet, sollten Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Dies beantragen Sie bei Ihrer Bank. Sie sollten möglichst schnell reagieren – spätestens aber einen Monat nach der Pfändungsmitteilung. Durch die Kontopfändung haben Gläubiger ein berechtigtes Interesse, auf Ihr Vermögen zuzugreifen, um offene Forderungen zu begleichen. Sobald Sie ein P-Konto beantragen, kann die Bank Ihr Konto entsperren und der sogenannte Pfändungsschutz tritt in Kraft. Erfahren Sie hier, welche Vor- und Nachteile P-Konten haben. Wenn Sie selbst pfänden lassen: Mahnbescheid Bisher ging es darum, wie Sie sich vor Pfändungen schützen, wenn Sie selbst Schulden haben. Doch manchmal ist es genau umgekehrt: Jemand anderes schuldet Ihnen Geld – zum Beispiel, weil er eine Rechnung nicht bezahlt hat oder eine vereinbarte Rückzahlung ausbleibt. In diesem Fall sind Sie der Gläubiger und können rechtlich gegen den Schuldner vorgehen. Zahlt die Person trotz mehrfacher schriftlicher Mahnungen nicht, beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht einen gerichtlichen Mahnbescheid. Reagiert der Schuldner auch darauf nicht, können Sie einen Vollstreckungstitel erwirken. Damit ist es möglich, durch einen Gerichtsvollzieher die offene Summe einzutreiben. Bleibt auch dieser Schritt ohne Erfolg, können Sie auf Antrag das Konto des Schuldners pfänden. Dabei gelten jedoch die gesetzlichen Freibeträge – und bei einem P-Konto darf das Konto nicht vollständig gesperrt werden.