Teilkasko oder Vollkasko? Diese Frage stellen sich viele Autofahrer vor dem Versicherungsabschluss. Aber was deckt die Vollkasko ab? Ein Überblick. Eine Vollkaskoversicherung kommt für alle Schäden auf, oder? Das stimmt nur bedingt. Es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen. Was die Vollkasko abdeckt und wo die Grenzen erreicht sind. Vollkaskoversicherung deckt Vandalismusschäden ab Während die Teilkasko-Kfz-Versicherung keine Schadensabdeckung im Vandalismusfall anbietet, springt die Vollkasko hier ein. Unfallschäden, bei denen sich kein Urheber ermitteln lässt, werden ebenfalls von der Versicherung getragen. Lediglich Unterschlagung ist auch mit einem Vollkaskoschutz nicht abgedeckt. Unterschlagung liegt vor, wenn Sie Ihr Fahrzeug einer dritten Person überlassen und diese es dann entwendet. Solche Vorkommnisse gelten als selbstverschuldet. Das ist ähnlich wie ein Fahrzeug, das mit laufendem Motor und unverschlossen am Straßenrand steht. Wird es gestohlen, handelte der Inhaber fahrlässig. Nach der Silvesternacht: Wann zahlt die Versicherung für Böllerschäden am Auto? Versicherungskosten explodieren: Diese Fahrer zahlen die Zeche Vollkasko oder Teilkasko: Was passt wirklich? Wie der Versicherer Allianz zusammenfasst, deckt die Teilkasko Schäden ab, die durch äußere Einflüsse entstehen. Die Vollkasko hingegen übernimmt nicht nur alle Leistungen der Teilkasko, sondern auch die Kosten für Vandalismus und selbst verursachte Schäden. Grundlegend ist die Vollkasko daher teurer, lohnt sich bei einem hochwertigen Auto und bei einer günstigen Schadensfreiheitsklasse aber in vielen Fällen trotzdem. Als Autofahrer gilt es, zu überlegen, ob Sie in der Lage sind, einen selbst verschuldeten Unfall auch selbst zu finanzieren. Wenn nicht, ist eine Vollkasko die bessere Option. Leistungskatalog der Vollkasko kann abweichen Wer eine Vollkasko abschließt, muss automatisch eine Kfz-Haftpflicht abschließen. Letztere ist gesetzlich vorgeschrieben, die Vollkaskoversicherung ist es nicht. Je nach Versicherer gibt es verschiedene Varianten und Policen. Beim ADAC beispielsweise werden Vollkaskoversicherungen in die Kategorien "Basic", "Komfort" und "Premium" eingeteilt. Bei einer Premium-Versicherung sind folgende Schäden abgedeckt: Alle Leistungen der Teilkasko Fahrzeugschäden durch geplatzte Reifen Unfälle mit Selbstverschulden Vandalismus Selbstbehaltsschutz für Mietwagen Wertminderung Schäden durch Brand und Sturm Marderbisse Vor dem Abschluss ist es wichtig, auf die Details zu achten. Je nach Versicherer kann es deutliche Abweichungen geben. So kann Versicherer A Zusammenstöße mit jeder Art von Haarwild abdecken, während Versicherer B nur Schäden durch Marder finanziert. Nicht übernommen werden alle Schäden, die vom Fahrzeughalter fahrlässig verursacht wurden. Das gilt auch, wenn der Halter unter Alkoholeinfluss oder nach Drogenkonsum gefahren ist und so einen Unfall verursacht hat.