Zwangsversteigerung: Das erwartet Schuldner & Gläubiger

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Zwangsversteigerungen sind nicht unüblich. Doch wie laufen sie ab? Welche Rechte haben Schuldner und Gläubiger? Hier folgt alles Wissenswerte. Finanzielle Notlagen sind für viele unvorstellbar. Sie sind aber möglich, beispielsweise wenn der Hauptverdiener stirbt oder gekündigt wird. Welche Rechte hat der Schuldner bei einer Zwangsversteigerung? Was bedeutet es für sie und die Gläubiger? Hier werden wichtige Infos und Tipps erläutert. Zwangsversteigerung: Wie läuft sie ab? Zwangsversteigerungen sind Verfahren zur gerichtlichen Vollstreckung von Ansprüchen, die auf verschiedene Weise gesichert sind: Sicherungshypothek Grundschuld Mit öffentlichen Versteigerungen sollen Grundstücke und/oder Immobilien veräußert werden, um mit dem Erlös offene Forderungen von Gläubigern zu begleichen, etwa Kredite bei der Bank. Lesen Sie auch : Ablauf einer Zwangsversteigerung – Schritt für Schritt erklärt Haus unterm Hammer : Immobilien zum Sonderpreis – so gelingt's Was erwartet Gläubiger und Schuldner? Gläubiger benötigen für die Durchsetzung der Forderungen zunächst einmal einen Vollstreckungstitel. Sie reichen einen Antrag beim Amtsgericht ein. Dieses übermittelt ihn nach der Prüfung an das Landgericht, das den Versteigerungsbeschluss erlässt. Danach wird ein Versteigerungstermin festgesetzt und bekannt gegeben. Interessenten können ihre Gebote einreichen. Den Verkehrswert des Versteigerungsgegenstandes legt ein Gutachten fest und den Mindestpreis das Gericht. Der mit dem höchsten Gebot gewinnt die Versteigerung. Der Käufer wird in das Grundbuch eingetragen. Entsprechend der Rangordnung wird festgelegt, welchen Gläubigern welche Ansprüche zuzuteilen sind. Welche Rechte hat der Schuldner bei einer Zwangsversteigerung? Der Hauseigentümer kann meist die Raten für die Immobilie nicht mehr bezahlen. Schuldner müssen alle Miet- und Pachtverhältnisse beenden und eventuelle Mängel am Versteigerungsobjekt offenlegen. Doch neben den Pflichten hat er auch Rechte: Der Schuldner ist berechtigt, Einsicht in Gutachten zur Feststellung des Verkehrswerts zu nehmen, Informationen über den Ablauf der Versteigerung zu erhalten und das Verfahren zu beobachten. Er hat das Recht, die Immobilie selbst zu veräußern, noch bevor die Zwangsversteigerung beantragt wird, und kann auch während des Zwangsvollstreckungsverfahrens versuchen, sich mit dem Gläubiger zu einigen. Der Schuldner kann unter gewissen Voraussetzungen einen Antrag stellen, dass das Zwangsversteigerungsverfahren aus Härtegründen eingestellt oder ausgesetzt wird. Ebenso ist es möglich, gegen einen ungerechtfertigten Beschluss Widerspruch einzulegen. Zudem kann er selbst als Bieter auftreten und bei anderen Sicherheitsleistungen fordern, beispielsweise eine Bürgschaft. Schuldner sind über eine anstehende Zwangsversteigerung gewöhnlich informiert. Sie können sie auch aufgrund der Langwierigkeit oft abwenden oder Zeit gewinnen. Sinnvoll sind Vergleichsverhandlungen mit dem Gläubiger. All das können Schuldner in Eigenregie durchführen. Die Hilfe eines Rechtsanwalts ist aber empfehlenswert. Lösung von finanziellen Problemen Für finanzielle Probleme ist oft eine Lösung zu finden. Der Gläubiger muss allerdings in Kenntnis gesetzt werden. Vielleicht können Sie Wertgegenstände verkaufen oder alternative Finanzierungsangebote nutzen, um Geld zu beschafffen. Bei einer Zahlungsunfähigkeit können Sie zudem ein Insolvenzverfahren beantragen. Schuldner stehen während der Privatinsolvenz unter Pfändungsschutz, sodass Gläubiger keine Zwangsvollstreckung bei Immobilien betreiben können.
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