Schmerzhafte Entzündungen der Haut: Akne inversa quält viele Betroffene. Bald steht eine neue Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung, die die Beschwerden lindern kann. Ab Herbst 2026 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine neue Therapieform bei leichter bis mittelschwerer Akne inversa. Die chronisch-entzündliche Hauterkrankung lässt sich dann zusätzlich zur bisherigen Salbenbehandlung mit Licht und Wärme behandeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden: Die Kombination aus intensiv gepulstem Licht (IPL) und Radiofrequenz kann künftig in Hautarztpraxen eingesetzt und über die Krankenkassen abgerechnet werden – vorausgesetzt, es handelt sich um die Krankheitsstadien I oder II. Bestrahlung wirkt besser als Salben allein Grundlage für den Beschluss ist eine wissenschaftliche Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Daten zeigen: Die zusätzliche Bestrahlung der Haut verbessert die entzündlichen Hautveränderungen deutlich stärker als eine alleinige Behandlung mit antibiotischen Salben. Patienten berichten von weniger schmerzhaften Abszessen und einem Rückgang der Entzündungen. Für Menschen mit schwerer Akne inversa konnte bislang kein entsprechender Nutzen nachgewiesen werden. "Das ist für mich ein gutes Beispiel einer evidenzbasierten Verbesserung der Versorgung", sagte Bernhard van Treeck, Mitglied des G-BA, laut Mitteilung. "Für das Krankheitsbild der Akne inversa gibt es immer noch keine Heilung, sondern nur eine Symptomlinderung." Durchbruch: Neues Medikament gegen Hautprobleme zugelassen Schmerzhaft: Wie sich Akne inversa von Pickeln unterscheidet Behandlung bald in Hautarztpraxen möglich Bis die neue Kombitherapie in den Praxen ankommt, dauert es noch etwas. Zunächst muss das Bundesgesundheitsministerium den G-BA-Beschluss rechtlich prüfen. Anschließend entscheidet der sogenannte Bewertungsausschuss über die Vergütung der Leistung. Erst danach dürfen Hautärzte die Methode anwenden und mit den Kassen abrechnen. Fest steht: Die Therapie wird nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Dazu gehören klare Vorgaben zur Häufigkeit und zum Zeitraum der Bestrahlung sowie zur Qualifikation der behandelnden Ärzte.