Urteil in München: Umgestürztes Schild kostet Baufirma über 4.200 Euro

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Ein falsch gesichertes Baustellenschild fiel auf ein geparktes Auto – jetzt muss der verantwortliche Dienstleister zahlen. Das Amtsgericht München stellt klare Anforderungen. Ein Baulogistikdienstleister muss mehr als 4.200 Euro Schadensersatz zahlen, weil ein von ihm aufgestelltes Verkehrsschild am Sonntag, 6. Februar 2022, in der Münchner Karlsstraße auf ein geparktes Auto stürzte, wie das Amtsgericht München am Montag mitteilte. Das Schild war auf einem Grünstreifen neben der Fahrbahn platziert und fiel auf das Fahrzeug einer Münchner Firma. Der entstandene Schaden betrug laut Gutachten 3.534,46 Euro. Weil der mutmaßlich verantwortliche Dienstleister eine Zahlung verweigerte, klagte das Unternehmen – und bekam nun vor dem Amtsgericht München Recht. Gericht erkennt klare Pflichtverletzung Nach Überzeugung des Gerichts war das Schild nicht standsicher aufgestellt. Es habe eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht bestanden – also die Verantwortung, eine Gefahrenquelle im öffentlichen Raum so abzusichern, dass keine Schäden entstehen. Die Richter führten aus, die Beklagte sei als Verkehrssicherungspflichtige anzusehen, da sich auf dem Schild entsprechende Aufkleber befunden hätten, die eine eindeutige Zuordnung ermöglichten. Die Behauptung des Unternehmens, nicht zuständig zu sein, sei bis zuletzt nicht begründet worden. Konkret stellte das Gericht fest, dass die mittlere Fußplatte des Schildes gebrochen war. Am Unfallort waren keinerlei Reste dieser Platte mehr zu finden – ein Hinweis darauf, dass die Standsicherheit schon längere Zeit nicht mehr gegeben war. Selbst wenn das Schild beim erstmaligen Aufstellen korrekt gesichert gewesen sei, hätte die Beklagte durch gelegentliche Überprüfungen feststellen können, dass sich die Verhältnisse verändert hatten. Solche Kontrollen seien nach Ansicht des Gerichts nicht nur zumutbar, sondern auch erforderlich gewesen. Bauschild gefährlich nah an Fahrbahn Zudem betonte das Gericht, dass das Schild sehr nah an der Fahrbahn auf dem Grünstreifen aufgestellt worden war. Bereits beim Aufstellen sei erkennbar gewesen, dass ein Umfallen ein parkendes Fahrzeug beschädigen könnte. Insgesamt sprach das Amtsgericht der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 4.210,25 Euro zu. Hinzu kommen vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 540,50 Euro, die der Baulogistikdienstleister ebenfalls übernehmen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.
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