Manche Ärzte bieten zur Früherkennung von Eierstockkrebs eine kostenpflichtige Ultraschalluntersuchung an. Deren Nutzen ist jedoch nicht erwiesen. Da Eierstockkrebs lange Zeit keine Beschwerden bereitet, wird er häufig erst in einem späten Stadium entdeckt. Doch dann ist die Prognose ungünstig. In einem frühen Stadium ist diese Krebsform hingegen oft heilbar. Dennoch gibt es in Deutschland kein kostenfreies Angebot zur Früherkennung von Eierstockkrebs, anders als es bei Hautkrebs und vielen anderen Krebsarten der Fall ist. Frauen können auf Wunsch und eigene Kosten Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, in Anspruch nehmen – etwa einen Ultraschall der Eierstöcke. Doch wie sinnvoll ist das? Ultraschall der Eierstöcke für Selbstzahler Zur Früherkennung von Eierstockkrebs kommt ein sogenannter transvaginaler Ultraschall zum Einsatz. Die Ärztin oder der Arzt führt dabei ein stabförmiges Ultraschallgerät durch die Scheide ein. Am Monitor lassen sich die Eierstöcke begutachten. Die Untersuchung dauert normalerweise wenige Minuten. Wer Individuelle Gesundheitsleistungen wie den Ultraschall der Eierstöcke nutzen möchte, muss diese selbst zahlen. Die Kosten für eine solche Untersuchung beider Eierstöcke betragen normalerweise zwischen 25 und 53 Euro. Wird zusätzlich die Gebärmutter untersucht, kann der Preis höher sein. Keine Hinweise auf Nutzen des Ultraschalls Dass der vaginale Ultraschall zur Früherkennung von Eierstockkrebs nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, hat einen Grund: Es gibt keine Belege dafür, dass er einen besonderen Nutzen hat. Das Risiko, an Eierstockkrebs zu sterben, wird durch einen regelmäßigen vaginalen Ultraschall nicht verringert. Dies konnten mehrere fundierte Studien zeigen. Dasselbe gilt für eine Blutuntersuchung, bei der bestimmte Tumormarker bestimmt werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Medizinische Dienst Bund. Dessen sogenannter IGeL-Monitor hat es sich zur Aufgabe gemacht, einzelne IGeL einzuschätzen und zu bewerten. Den Ultraschall zur Früherkennung von Eierstockkrebs stuft der IGeL-Monitor als "negativ" ein. Auch die Verfasser der aktuellen wissenschaftlichen Leitlinie zu Eierstockkrebs raten von Früherkennungsuntersuchungen zu Eierstockkrebs ab. Leitlinien sind Handlungsempfehlungen für Ärzte und Fachpersonal, die medizinische Fachgesellschaften herausgeben. Auch Frauen, die erblich bedingt ein erhöhtes Risiko für Eierstockkrebs haben oder haben könnten, wird derzeit keine Früherkennungsuntersuchung der Eierstöcke empfohlen. Bei Verdacht auf ein erhöhtes Risiko können sich Frauen in spezialisierten Zentren beraten lassen. Auf Wunsch können sie bei familiärem Risiko einen Gentest machen lassen und je nach Ergebnis das weitere Vorgehen mit dem Arzt besprechen. Früherkennung kann auch schaden In bestimmten Fällen können Früherkennungsuntersuchungen sogar schädlich sein. Das gilt zum Beispiel, wenn sich im Ultraschallbild eine Auffälligkeit zeigt, die sich im Nachhinein als Fehlalarm herausstellt – was mit einer psychischen Belastung verbunden sein kann. Ein falsch-positiver Befund kann unnötige Eingriffe nach sich ziehen: Bei etwa drei von 100 Frauen werden die Eierstöcke entfernt, obwohl eigentlich kein Krebs vorliegt. Falsch-negative Ergebnisse können ebenfalls vorkommen: Dann ist trotz negativer Untersuchungsergebnisse eine Krebserkrankung vorhanden, sodass sich die erkrankten Personen in falscher Sicherheit wiegen. Letztlich muss jede Frau für sich selbst entscheiden, ob sie die Früherkennungsuntersuchung wahrnehmen möchte. Wann der Ultraschall Kassenleistung ist Für Frauen ohne Beschwerden ist der Ultraschall der Eierstöcke zur Früherkennung keine Kassenleistung. Anders sieht es aus, wenn es darum geht, einen konkreten Verdacht auf Eierstockkrebs abzuklären – etwa, weil die Frau bestimmte Symptome hat . Neben einem Gespräch und einer Tastuntersuchung kommt dann auch ein vaginaler Ultraschall zum Einsatz. Zusätzlich können weitere bildgebende Verfahren sinnvoll sein. Dazu zählen etwa eine Computertomografie (CT), eine Magnetresonanztomografie (MRT) und/oder eine Positronen-Emissions-Tomographie (PET). All diese Untersuchungen sind für gesetzlich versicherte Frauen kostenfrei, sofern sie aus ärztlicher Sicht notwendig sind.